Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ist eine Zeckenschutzimpfung für eine Tierpflegerin, die Hunde im Freien ausführt, sinnvoll? Muss sie vom Arbeitgeber bezahlt werden?

KomNet Dialog 3295

Stand: 29.02.2024

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

Favorit

Frage:

Meine Tochter befindet sich in einer Ausbildung zur Tierpflegerin, muss aufgrund dessen täglich mit Hunden ins Freie und somit auch duch Wiesen und Büsche. Hier wäre eine Zeckenschutzimpfung m.E. zwingend notwendig. Muß der Arbeitgeber die Kosten tragen oder bleibt es bei dem Selbstbehalt der Kosten?

Antwort:

Das Wort "Zeckenimpfung" ist unpräzise. Eine Impfung kann immer nur erfolgen gegen Erreger, die von Zecken auf den Menschen übertragen werden. Hier ist die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) die einzige impfpräventable Erkrankung.

Die wichtige Frage in diesem Zusamenhang lautet: Arbeitet die Betroffene in einem FSME-Risikogebiet? Eine Karte mit FSME-Risikogebieten wird vom RKI angeboten.

Wenn ja, ist bei der genannten beruflichen Exposition gegenüber FSME-Viren eine Schutzimpfung indiziert (vgl. Anhang zur AMR 6.5 - "Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen").

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge nötig ist und Schutzimpfungen angeboten werden müssen. Dabei kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Beim Vorliegen einer klar beruflichen Exposition muss gemäß der Biostoffverordnung der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen und eine Schutzimpfung anbieten. Die Kosten für die Maßnahmen muss der Arbeitgeber übernehmen. Auch ist der Arbeitgeber gemäß Biostoffverordnung verpflichtet, seine Beschäftigten über auftretende Gefahren und über die Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Zum Teil erstattet auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten der Impfung. Seitens der GKV besteht allerdings keine Leistungspflicht. Die Arbeitgeberpflichten gemäß Biostoffverordnung werden davon nicht berührt.


Auf die DGUV Information 214-078 "Vorsicht Zecken! Risiko Zeckenstich - was tun?" weisen wir hin.