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über das Ergebnis der o. g. Gefährdungsbeurteilung und zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Konkret:Solange in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Immunstatus nicht bekannt ist, besteht eine unverantwortbare Gefährdung, konkret eine schwangerschaftsrelevante Infektionsgefahr mit den in der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
, während der gesamten Schwangerschaft verboten (Auskunft erteilen die zuständigen Aufsichtsbehörden). Ausnahmen im Gesundheitswesen sind möglich. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten.Beschäftigungsverbote gelten auch, wenn die werdende Mutter auf eigenen Wunsch weiter arbeiten möchte.Die Gefährdungsbeurteilung braucht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen.Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
Mutterschutzgesetz (MuSchG)]. Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 29806
in den „Empfehlungen zur sicheren Anwendung magnetischer Resonanzverfahren in der medizinischen Diagnostik“ (Bericht der SSK, Heft 36/2003) festgestellt, dass weibliche Mitarbeiter darauf hinzuweisen sind, dass bei Bestehen einer Schwangerschaft der Aufenthalt im Magnetraum grundsätzlich zu unterbleiben hat.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sollte der Einsatz werdender Mütter nur im Schaltraum (Bedienraum) erfolgen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Schutzmaßnahmen zu ermitteln (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
oder ihr Kind gesundheitsgefährdend, obwohl es sich grundsätzlich um eine für die schwangere oder stillende Frau nach den Mutterschutzvorschriften zulässige Beschäftigung handelt (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind nur die individuellen Verhältnisse der Frau während der Schwangerschaft bzw. nach der Entbindung wie z. B. deren Konstitution ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht ein Kündigungsverbot gegenüber einer Frauwährend ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungbis zum Ende der Schutzfrist (§ 3 MuSchG)wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.Der ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Tätigkeiten einer schwangeren oder stillenden Frau eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
weniger als 500 Gramm betragen hat. Bei einer Fehlgeburt endet der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft. Die Schutzfrist nach der Entbindung tritt somit nicht ein.Jedoch steht Ihnen im Falle einer Fehlgeburt nach der 12 Schwangerschaftswoche ein erweiterter Kündigungsschutz in Form einer Kündigungsschutzfrist von 4 Monaten zu (§ 17 Abs.1 Nr.2 MuSchG). ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 3038
ärztlichen Unterlagen können bei der Beurteilung des Immunschutzes verwendet werden. Sie verlieren nicht ihre Gültigkeit, auch wenn sie vor einer Schwangerschaft erhoben wurden.Insbesondere vor einer geplanten Schwangerschaft sollte jede Frau ihren Immunstatus überprüfen lassen und bei fehlendem Immunschutz die erforderlichen Impfungen nachholen. Die Mutter bildet aufgrund der Impfung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
.) Ergibt sich aus der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist weiter nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit Teil 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" zu verfahren ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
möchte, ist dringend zu empfehlen, sich vorher z. B. durch die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit und/oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht über etwaige Auswirkungen beraten zu lassen.Kündigung durch Arbeitgeber:Gemäß § 17 Abs.1 MuSchG darf der Arbeitgeber einer Frau nicht kündigen:während ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen Verhältnissen.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Zum Beispiel dürfen werdende und stillende Mütter nach § 11 Abs. 5 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat mit der Beurteilung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
. Hier sind die Beschäftigten auf besondere Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen hinzuweisen.Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt, dass werdende und stillende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen sie u.a. den schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sind. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620