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KomNet-Wissensdatenbank

Muss auch der Nebenarbeitgeber eine Schwangerschaft an die Behörde melden?

KomNet Dialog 29806

Stand: 20.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Mitteilung der Schwangerschaft

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Frage:

Muss auch der Nebenarbeitgeber die Schwangerschaft der Behörde melden? Sachverhalt: Wir sind Nebenarbeitgeber - und die auf geringfügiger Basis bei uns Beschäftigte wird schwanger. Muss nur deren Hauptarbeitgeber der zuständigen Behörde die Schwangerschaft melden - oder auch wir als Nebenarbeitgeber?

Antwort:

Ja!


Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.


Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend, beaufsichtigend und mahnend eingreifen zu können. 


Damit die Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes überwachen kann, ist es für jeden Arbeitgeber verpflichtend, jede schwangere Arbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis der Aufsichtsbehörde zu melden.