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Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber, da ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
wahrnimmt, sorgfältig auswählt und die entsprechenden Handlungsmittel (Weisungsbefugnisse und finanzielle Mittel) einräumt bzw. zur Verfügung stellt, damit die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme oder Gestaltung im Arbeitsschutz möglich ist. Die Übertragung der Unternehmerpflichten hat schriftlich zu erfolgen. D. h. eine Pflichtenübertragung ist möglich und ausreichend, wenn der beauftragten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle Beau ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
festgelegt.Nach § 13 „Pflichtenübertragung“ der DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention kann der Unternehmer zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
und Beauftragung ist eine Pflichtenübertragung. Mit der Pflichtenübertragung sind auch immer Aufgaben und Befugnisse zu definieren. Eine Benennung ist keine Pflichtenübertragung. ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 13226
für den übertragenen Aufgabenbereich vorhanden sein, nicht aber unbedingt durch Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen nachgewiesen werden. Frage 2: Wie kann eine schriftliche Beauftragung / Pflichtenübertragung formuliert werden, damit eine wirksame Pflichtenübertragung für einen freiberuflichen „Beschäftigten“ besteht. Diesen externen Beauftragten müssen zusätzlich zu den im Auftrag (etwa im Dienst- oder Werkvertrag ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
auf die Rechtmäßigkeit der Weigerung an der Vorsorge verweisen wir auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):" Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." (§ 15 Abs.1 ArbSchG)"Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
können. Hier ist eine Delegation in der Vertikalen erforderlich. Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Personen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) kraft ihrer Leitungsfunktion. Allen Anderen - also besonders ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
besteht aber die Möglichkeit zur Pflichtenübertragung (ergibt sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht). Bei der Übertragung von Pflichten ist darauf zu achten, dass• es sich hierbei um zuverlässige, verantwortungsbewusste und fachkundige Personen handelt.• die Pflichtenübertragung schriftlich erfolgt• eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Verantwortungen erfolgt• Übertragung der erforderlichen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 15990
Bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung sind die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG) (z. B. bei wiederholter Weigerung zum Tragen des Gehörschutzes durch Abmahnung). Gemäß ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 2616
Verantwortungsbereich entspringen. Von individuellen Krankheiten seiner Beschäftigten, die unerwartete Gefährdungen auslösen können, hat er in der Regel keine Kenntnis. Die Beschäftigten sind auch nicht dazu verpflichtet, Krankheiten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitgeber darf auch keine Offenlegung verlangen.Die Weigerung des Arztes die Gerinnungsstörung angemessen zu therapieren, weil diese ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 43702
in Betrieben und Unternehmen" kann in bestimmten Fällen bei Weigerung des Verantwortlichen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, eine Geldbuße auferlegt werden.Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die Unterweisungen sind regelmäßig (jährlich) zu wiederholen und zu dokumentieren.Aus verschiedenen Urteilen ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
aus § 13 DGUV Vorschrift 1 zur Pflichtenübertragung wird in der entsprechenden DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 2.12 folgendermaßen definiert:"Der Unternehmer hat vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind. Zuverlässig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehen Personen, wenn zu erwarten ist, dass diese die Aufgaben ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
zu treffen.Das bedeutet, dass grundsätzlich von der Leitung des Betriebes an Mitverantwortung für die Ladungssicherung getragen wird. Durch entsprechende Pflichtenübertragung kann die Verantwortung auch auf nachgeordnete Personen übertragen werden.Beschäftigten, denen entsprechende Verantwortlichkeiten und Befugnisse schriftlich übertragen wurden, sollten Selbstabholer darauf hinweisen die Ladung zu sichern ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt. Weigern sich die Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zu tragen, können ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens des Arbeitgebers veranlasst werden. Z. B. bei wiederholter Weigerung zum Tragen der Kälteschutzjacken als PSA durch Abmahnung des Beschäftigten.Vorerst sollte im Gespräch mit den Beschäftigten bzw. der Personalvertretung ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
der Elektrofachkraft hinsichtlich des Betriebs der elektrischen Anlagen auch Führungsverantwortung. Man spricht dann von einer verantwortlichen Elektrofachkraft. D.h. es werden in gewissen Umfang Entscheidungskompetenzen, die den Betrieb oder die Instandsetzung einer elektrischen Anlage betreffen, vom Unternehmer auf die Elektrofachkraft delegiert. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
eine wesentlich geänderte Fassung. Eine "beauftragte Person" wird dort nicht mehr genannt, mit der Folge, dass die alten Beauftragungen keine Rechtsgrundlage mehr haben.Die Verantwortlichkeit des Unternehmens im Gefahrgutrecht definiert sich jetzt alleine über das Ordnungswidrigkeitenrecht.Wie im Gefahrgutrecht eine rechtssichere Pflichtenübertragung vorzunehmen ist, die den Anforderungen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392