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Die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit ist in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Dies ändert sich grundsätzlich auch nicht durch die neue Verordnung (EU) 2016/425, die Anforderungen an Entwurf und Herstellung von PSA regelt. In § 3 Absatz 1 der PSA-BV ist geregelt ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 26701
werden können. Dabei sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Versicherten zu berücksichtigen. Stellt der Arbeitgeber dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Persönliche ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 4625
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.Die PSA-Benutzungsverordnung schreibt in § 3 Absatz 1 vor: "Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt ...
Stand: 23.09.2019
Dialog: 42849
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
In der DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" wird unter Nummer 3.1.3 "Auswahl von Kopfschutz" folgendes ausgeführt:"Gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung dürfen nur Industrieschutzhelme bzw. Industrie-Anstoßkappen ausgewählt werden, welche die erforderliche CE-Kennzeichnung tragen und für die eine Konformitätserklärung vorliegt.Industrieschutzhelme bzw. Industrie-Anstoßkappen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 16575
Regelungen zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitgeber sowie zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) getroffen. Von den Regelungen der PSA-BV sind persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, ausgenommen (§ 1 Absatz ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt als persönliche Schutzausrüstung im Betrieb u.a. den Regelungen der Persönliche Schutzausrüstungen - Benutzungsverordnung (PSA-BV) und dem vierten Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die PSA BV fordert im § 2 Abs.4::"Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 27474
Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, bereitzustellen.Das Arbeitsschutzgesetz trifft keine Aussage dazu, wie viele Schutzschuhe bereitzustellen sind. Die DGUV Regel 112-991 ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456
Im § 1 Abs.2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung) ist definiert, was unter dem Begriff der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu verstehen ist:"Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 43139
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Nach § 1 Absatz 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist Persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.Nach § 2 Abs.2 ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43051
sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die besondere Form des Bartes (Länge, Breite etc.) die Gefahr besteht, trotz technischer Schutzmaßnahmen (Abdeckungen, Schutzhauben etc.) in rotierende Teile von betrieblichen Arbeitsmittel zu geraten.Gemäß der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte PSA auch bestimmungsgemäß zu benutzen. ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
Ja, sofern es sich bei der Kleidung um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) handelt. Nein, wenn es sich um einfache Arbeitskleidung handelt, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird und keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse hat.Begründung:Persönliche Schutzausrüstung (PSA ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42294
. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Zu der Gefährdungsbeurteilung gehört auch die Ermittlung von Prüffristen, die der Arbeitgeber eigenverantwortlich festlegt. In die Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung ist neben der PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
nicht vom Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung erfasst. Persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherungsmittel fallen unter die PSA-Benutzungsverordnung. Gleichwohl sind für Arbeiten an und auf Strommasten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere §§ 5 und 6 Gefährdungsbeurteilung zu beachten. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268
fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtung hat und mit dem zutreffendem Vorschriften- und Regelwerk so weit vertraut ist, dass er den sicheren und gesundheitsgerechten Zustand der Einrichtung beurteilen kann. Die PSA-Benutzungsverordnung stellt diesbezüglich zwar keine besonderen Anforderungen (vgl. § 2 PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 25423
und die generellen möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Der Unternehmer ist in der Wahl der Ausführung persönlicher Schutzausrüstung frei, d.h. er kann die Schutzausrüstung kaufen, die der ermittelten Gefährdung und den gültigen Rechtsvorschriften entsprechen. Zur Anwendung kommt hier neben der PSA-Benutzungsverordnung die EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen. Es empfiehlt ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875