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Zählen ein Mund-Nase-Schutz bzw. eine FFP2-Atemschutzmaske für Außendienstler zu den persönlichen Schutzausrüstungen?

KomNet Dialog 43139

Stand: 21.02.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Zählen ein Mund-Nase-Schutz bzw. eine FFP2-Atemschutzmaske für Außendienstler zu den persönlichen Schutzausrüstungen?

Antwort:

Im § 1 Abs.2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA Benutzungsverordnung) ist definiert, was unter dem Begriff der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu verstehen ist:

"Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung."


Somit fallen Atemschutzmasken (FFP1 bis FFP3) unter den Begriff der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).


Der übliche Mund-Nasen-Schutz (MNS oder OP-Masken) dient vor allem dem Fremdschutz und schützt das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. MNS ist daher keine PSA, es sei denn, diese Masken weisen auch den Träger schützende Eigenschaften auf. 


Weitere Informationen können Sie den Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu Schutzmasken entnehmen:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html