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Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt;f) die CE ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
der Feststellung eines sicherheitstechnischen Mangels hat also zuerst der Arbeitgeber die Verpflichtung, die Gefährdung von Arbeitnehmern durch Abstellung des Mangels bzw. Außerbetriebsetzung der Maschine zu verhindern. Es ist schwer vorstellbar, dass anschließend noch ein Rückruf des Produktes durch die zuständige Überwachungsbehörde durch den Hersteller angeordnet werden kann, da die Gefährdung bereits ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Ja, ein Nachbau der Schutzgläser ist zulässig. Ohne Schutzgläser dürfte die Schleifmaschine nicht betrieben werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Schutzziele für die Verwendung von Arbeitsmitteln vorgegeben. Ganz allgemein darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
Flipperautomaten erfüllen die Voraussetzungen des Art. 2 a) Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), um als Maschine eingestuft zu werden. Sie sind demnach gemäß RL 2006/42/EG mit einem CE-Kennzeichen zu versehen.Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Produkt weder um ein Haushaltsgerät für den häuslichen Gebrauch im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k noch um eine Einrichtung ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
ProdSG) mitzuliefern.Der Lieferant darf das (gebrauchte) Förderband nur auf dem Markt bereitstellen, wenn es sicher betrieben werden kann, es sei denn, er weist darauf hin, dass die Maschine vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden muss.Sofern das Förderband nach dem 31.12.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde, muss es den Anforderungen der zum Zeitpunkt seines ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Artikel 17 der vorgenannten Verordnung fordert, dass die PSA selbst und nicht deren Verpackung mit der CE-Kennzeichnung versehen sein muss. In Ausnahmefällen darf die Verpackung statt der PSA mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.Zu Frage 2 : Der Schutzkittel muss zunächst den Anforderungen der DIN EN ISO 13688 genügen. Dies ist eine Grundlagennorm mit allgemeinen ...
Stand: 21.12.2018
Dialog: 42544
Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."In Absatz 5 ist noch ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42503
) in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen und die Bereitstellung von neuen Sicherheitsbauteilen auf dem Markt. Die Verordnung sieht u. a. die CE-Kennzeichnung vor, mit welcher der Hersteller oder Montagebetrieb die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt."Hinsichtlich Ihrer Fragen sind Erwägungsgrund 27 und Artikel 3 „Spezielle Richtlinien ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
, die Erstellung einer Bedienungsanleitung, das Anbringen einer CE-Kennzeichnung, etc. nicht umgesetzt werden.Die Tätigkeit „erstmals verwenden“ ist im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genannt, jedoch sind im ProdSG keinerlei Anforderungen an diese „Eigenherstellung“ formuliert, da diese nicht generell für alle Produkte gelten. Der Gesetzgeber hat die erstmalige Verwendung ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
Wie Sie in Ihrer Frage ausführen, haben die Labornetzteile eine CE-Kennzeichnung. Die Labornetzteile wären somit von einem Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereit gestellt worden. Konformitätsbewertungen (Verfahren zur Bewertung, ob bei elektrischen Betriebsmitteln die Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU erreicht worden sind) wurden ausgestellt. Die CE ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
. a. eine behördliche Anerkennung zur Durchführung dieser Tätigkeiten benötigt. Eine CE-Kennzeichnung wird ausschließlich und nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten an ein Produkt angebracht, der damit bescheinigt, dass er die für dieses Produkt anzuwendenden europäischen Harmonisierungsvorschriften beim Entwurf/der Konstruktion und Fertigung eingehalten hat. Eine CE-Kennzeichnung muss und darf auch nur ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
In der Arbeitsschutz Kompakt Nr. 078 "Drehmaschinen" der BGHM ist nachzulesen:"Nicht von Hand schmirgeln oder polieren. Schmirgelleinen nicht um das Werkstück legen. Geeignete Hilfswerkzeuge verwenden (z. B. Schmirgelfeilen, Schmirgelhölzer). Hierbei auf richtige Handhaltung achten (linke Hand am Heft, rechte Hand an der Feile)." ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43917