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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen an konventionellen Drehmaschinen manuelle Polierarbeiten durchgeführt werden?

KomNet Dialog 43917

Stand: 17.04.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Dürfen an konventionellen Drehmaschinen manuelle Polierarbeiten durchgeführt werden, d.h. ein händisch geführtes Polier-Pad über ein rotierendes Werkstück werden? Die Maschine ist neu, CE-konform, verfügt zusätzlich über eine Fußbremse. Die Spindel-Drehbewegung für das Polieren wird über einen Taster gestartet, wird der Taster losgelassen stoppt die Spindel sofort. Meines Erachtens darf die Poliertätigkeit einerseits so nicht erfolgen, da es je nach Umschlingung des Drehteils, den Mitarbeitenden bzw. dessen Hand einziehen kann. Andererseits hält die Maschine sofort bei Loslassen des Tasters, zusätzlich kann die Fußbremse getreten werden. Dürfen händische Polierarbeiten überhaupt an Drehmaschinen durchgeführt werden?

Antwort:

In der Arbeitsschutz Kompakt Nr. 078 "Drehmaschinen" der BGHM ist nachzulesen:

"Nicht von Hand schmirgeln oder polieren. Schmirgelleinen nicht um das Werkstück legen. Geeignete Hilfswerkzeuge verwenden (z. B. Schmirgelfeilen, Schmirgelhölzer). Hierbei auf richtige Handhaltung achten (linke Hand am Heft, rechte Hand an der Feile)."