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Beschäftigungsverbote konkretisiert. So dürfen Schwangere z. B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg per Hand heben und tragen. Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, insbesondere wenn es sich um verhaltensgestörte oder körperlich und seelisch behinderte Kinder handelt, eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
zum Heben von Lasten".Weiterhin ist die DGUV Vorschrift 52 "Krane" zu beachten. Hier ist in § 1 Absatz 1 Geltungsbereich nachzulesen, dass diese Unfallverhütungsvorschrift für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung gilt.Nach §1 Absatz 2 gilt diese Unfallverhütungsvorschrift nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
von Lasten sind unter Nummer 2 genannt.Anforderungen an die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen werden in dem DGUV Grundsatz 308-008 näher beschrieben.Regelungen zum fahren auf einer öffentlichen Straße, finden sich in den Arbeitsschutzvorschriften nicht.Das Fahren auf öffentlichen Verkehrsflächen unterliegt den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
wieder. Seriöse Anbieter solcher "Feuerwehrkarabiner" verweisen jedoch unmittelbar auf die Tatsache, dass diese nicht zum Heben von Lasten verwendet werden dürfen. Im Bereich des Inverkehrbringens von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, so wie in Ihrer Fragestellung ergänzend von Ihnen mit angefügt, wird per Definition dort von "Verbindungselementen" gesprochen (vgl. DIN EN 362:2008-09), "Karabiner ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
Die DGUV Information 209-013 "Anschläger" führt zur Frage des Kopfschutzes aus: "Wenn der technische Schutz nicht ausreicht, muss zumindest der Körper selbst geschützt werden. Besonders gefährdet sind beim Anschläger Kopf, Füße, Hände, Ohren und bei schlechter Witterung der ganze Körper.""Wegen der Anstoßgefahr, z. B. an den Kranhaken, beim Annehmen der Anschlagmittel, beim Gang durch Lagerregale, ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 13479
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Statistische Daten und allgemeine Informationen zu Arbeitsbelastungen und Berufskrankheiten werden im Internet z.B.unter folgenden Adressen angeboten:- Landesinstitut für die Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA), (Observatorium der Gesundheitsrisiken),- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 2028
beispielsweise in diesem Sinne ein sicherer Unterbau - zeitgleich mit dem Hubvorgang - stattfinden muss. Weiter wird in der Betriebssicherheitsverordnung ausgeführt, dass " Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemittel über ungeschützte Beschäftigte geführt werden" dürfen (vgl. Anhang 1 Nr. 2.5 lit. g BetrSichV). Ein Hebekissen stellt per se ein kraftschlüssiges Arbeitsmittel zum Heben ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
, die die Sanierungsarbeiten in großen Höhen durchführen sollen, müssen nach dem berufsgenossenschftlichen Grundsatz G 41 `Arbeiten mit Absturzgefahr` arbeitsmedizinisch untersucht worden sein. Ggf. sind weitere Maßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erforderlich - die Anlässe für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm. Heben und Tragen ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
zum Heben von Lasten vorgesehen sind, um ihre Funktion zum Zweck des Hebens von Personen zu verändern, gelten als auswechselbare Ausrüstungen – siehe § 388: Anmerkungen zu Anhang IV Nummer 17. Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden und auswechselbare ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde von der BAuA auch der entsprechende Forschungsbericht F 2333 herausgegeben ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 18600
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" insbesondere auch die DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22)"Bauarbeiten", die DGUV Regel 112-201 (bisher: BGR 201) " Benutzung von persönlichen ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18511
gefährdet ist.Folgende Tätigkeiten sind gemäß § 11 MuSchG u.a. generell verboten:• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten per Hand (mehr als 5 kg) oder gelegentlich (mehr als 10 kg) wie z.B.: Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Nach § 44 (2) Fahr- und Arbeitsweise der DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge muss der Fahrzeugführer zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen. Hierzu führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70 aus, dass zum sicheren Führen von Fahrzeugen z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet sind.Zum Thema geeignetes Schuhwerk bietet ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 21366
für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden unter Ziffer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV genannt. Dort wird gefordert, dass beim Heben oder Fortbewegen von Beschäftigten Lastaufnahmemittel an jedem Arbeitstag auf einwandfreien Zustand zu überprüfen sind (Nr. 2.4 a). Wir gehen davon aus, dass dieser Sachverhalt nicht auf die von Ihnen genutzten Lastaufnahmemittel zutrifft. Eine tägliche ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655