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Nein! Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, dazu zählen auch Aufzüge, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Geeignete Schutzmaßnahmen sind u. a. die wiederkehrenden Prüfungen. Umfang und Fristen sind durch den Arbeitgeber ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
wird die Vorlage ggf. schriftlich mit einer gewissen Frist anfordern. Die unmittelbare Einsichtnahme kann zwar prinzipiell im Rahmen der Unterstützungspflichten des Arbeitgebers gefordert werden, ist aber nicht explizit im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- gefordert. ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
sind. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen zu ermitteln (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) die DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
die Frist für Stoffe der 1. Mengenschwelle. Bei Ihrer Frage zu den 1.000 Jahrestonnen läuft die Frist am 1. Dezember 2010 ab. Die REACH-Verordnung sieht vor, dass jede Substanz nur einmal registriert werden soll. Das Prinzip heißt "OSOR" = One Substance One Registration. Im Rahmen der Vorregistrierung melden die Registranten ihren jeweiligen Stoff mit CAS-Nr. und Produktions- bzw. Importmengenbereich ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 4864
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
ist eine Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen vorgesehen. Allerdings ist eine Einigung im Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit möglich. Vergleiche hierzu auch das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/M. vom 29.10.2005 (22 Ca 3276/05), welches ebenfalls eine Frist von vier Tagen für die Bekanntgabe der geänderten Dienstpläne vorsieht.Zu prüfen ist ferner die kollektiv und/oder individuell ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 4449
Nach § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/-innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 des ASiG verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt oder die Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
● Wirksamkeit und Funktion der getroffenen Schutzmaßnahmen● Ergebnis der Prüfung● Frist bis zur nächsten wiederkehrenden PrüfungAufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind während der gesamten Verwendungsdauer aufzubewahren. Alternativ können die Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Die Prüfergebnisse können im Rahmen der Aktualisierung ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
). Das Arbeitszeitgesetz geht somit von einer Regel-Arbeitswoche mit sechs Werktagen aus. Arbeiten Sie bei sechs Werktagen auch noch an einem Sonntag, müssen Sie anschließend einen Werktag arbeitsfrei haben. Dies ist kein zusätzlicher Urlaubstag, sondern ein i. d. R. unbezahlter freier Werktag innerhalb der vorgegebenen Fristen (zwei oder acht Wochen).Haben Sie am Sonntag gearbeitet und anschließend eine 5-Tage-Woche ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Ihnen geben:Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (§ 1 Abs. 2 MuSchG). Es gilt vom ersten Tag der Berufstätigkeit an.Die weitreichenden Kündigungsschutzrechte des Mutterschutzgesetzes gelten daher erst ab Beginn der Beschäftigung.Das Mutterschutzgesetz schreibt keine Frist vor, innerhalb derer ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
auf einer bestimmten Höhe halten, nicht als Maschinen zum Heben von Lasten gelten.Da die Unterstellböcke als Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung gelten, muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen (§ 14 BetrSichV). ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
wir aber, den Feuerlöscher eindeutig zu markieren, beispielsweise durch das Einstanzen einer behälterspezifischen Nummer.Grundsätzlich kann die Funktionsprüfung (je nach Sachlage) nach Baurecht, Arbeitsstättenrecht und/oder Betriebssicherheitsrecht beurteilt werden. Der Verantwortliche hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung die Aufgabe, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.Ob die Abwicklungsvereinbarung unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Schwangerschaft rechtlich haltbar ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Das Mutterschutzgesetz lässt es grundsätzlich zu, dass eine werdende Mutter während ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
ist bei Arbeitsmitteln grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen und eine Person mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen. Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln zu berücksichtigen.Liegen die Voraussetzungen des § 14 BetrSichV vor, dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen durchgeführt werden. Nähere ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Ja, Montiermaschinen und Auswuchtmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
eine überwachungsbedürftige Anlage, so entbindet dieses den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, die Druckanlage als Arbeitsmittel prüfen zu lassen. Hierbei ist § 14 BetrSichV - Prüfung von Arbeitsmitteln - zu beachten. Die Fristen können vom Arbeitgeber unter Beachtung der Herstellerempfehlungen und aufgrund von Betriebserfahrungen eigenverantwortlich festgelegt werden. ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
, ohne vorher noch einmal den Arzt zu konsultieren. Eine Gesundschreibung gibt es diesbzgl. nicht und einer Korrektur der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dergleichen bedarf es ebenfalls nicht.Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter jedoch nicht vor Ablauf der in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgewiesenen Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Jede Form des Druckes ...
Stand: 05.11.2023
Dialog: 26115
, dass keine Aktualisierung erforderlich ist, so ist auch diese Revision mit Datumsangabe zu dokumentieren. Nach § 14 Abs. 2 der BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377