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Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?
KomNet Dialog 4864
Stand: 23.06.2016
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungsgebühren
Frage:
Zeitpunkt der gemeinsamen Registrierung Wenn an einer gemeinsamen Registrierung teilgenommen wird, richtet sich der Zeitpunkt der Registrierung doch nach dem Hersteller im Substance Information Exchange Forum, der die größte Menge herstellt? Stellt man selbst eine geringere Menge her, muss man bei der gemeinsamen Registrierung die Kosten früher tragen? Beispiel: Muss man selbst über 100 t/a registrieren, im Konsortium befindet sich aber ein Hersteller, der über 1000 t/a produziert, muss man selbst die Registrierung auch bis 2010 und nicht bis 2013 einreichen, oder?
Antwort:
Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat.
Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen. Bei Phase-in-Stoffen ist dann zu registrieren, wenn die 1. Mengenschwelle (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) des Stoffes eines Konsortialmitgliedes erreicht ist.
Beispiel:
Wenn Sie selbst einen Stoff in Mengen von mehr als 100 t/a herstellen, aber an dem Konsortium mindestens ein Hersteller beteiligt ist, der über 1000 t/a des Stoffes produziert, so gilt die Frist für Stoffe der 1. Mengenschwelle. Bei Ihrer Frage zu den 1.000 Jahrestonnen läuft die Frist am 1. Dezember 2010 ab.
Die REACH-Verordnung sieht vor, dass jede Substanz nur einmal registriert werden soll. Das Prinzip heißt "OSOR" = One Substance One Registration.
Im Rahmen der Vorregistrierung melden die Registranten ihren jeweiligen Stoff mit CAS-Nr. und Produktions- bzw. Importmengenbereich an.
Um Doppelarbeit zu vermeiden, auch doppelte Tierversuche, werden alle Hersteller und Importeure eines Stoffes in ein "SIEF" = Substance Information Exchange Forum zusammengeführt. Diese sollten dann in einem Konsortium die Registrierung durchführen. Opt out Kriterien, um am Konsortium nicht teilzunehmen sind gegeben, siehe Artikel 11, Absatz 3.
Fehlende Studien und die Kosten für die Bewertung müssen von den Mitgliedern des Konsortiums gemeinsam finanziert werden. Die EU-Kommission geht von einer fairen Kostenteilung („fair compensation“) aus. Details werden im Rahmen des REACH-Implementation-Projekts (RIP 3.4), dass im November 2006 gestartet ist, diskutiert und als Leifaden veröffentlicht. Ferner wird erwartet, dass Vorschläge zur Kostenteilung dem Parlament zur Abstimmung im Dezember 2006 vorgelegt werden.
VCI und Cefic gehen bislang davon aus, dass ein neutraler Dritter (z.B. ein Notar) an Hand der vertraulichen Produktionsmengen den Kostenschlüssel ermittelt und dass die Firmen, die einen HPV-Stoff nur in kleineren Mengen produzieren/importieren, schon auf dieser Verfahrensstufe eingebunden werden.
Weitere Informationen:
- Informationen zur „fair compensation“: Fragen und Antworten zu REACH (Stand: Januar 2007) http://ec.europa.eu/environment/chemicals/pdf/qa.pdf
- Informationen zu RIP 3.4: http://ecb.jrc.it/reach/RIP_PROJECTS/