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" nach der ArbMedVV macht nur die Teilnahme an der Beratung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zur Pflicht des Mitarbeiters, die weitere Teilnahme an einer Untersuchung oder Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig. Auch werden nicht mehr, wie dies früher der Fall war, gesundheitliche Bedenken dem Arbeitgeber mitgeteilt. Lediglich die Teilnahme, die Art der Vorsorge und das Datum ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Die Rechtsgrundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Im Anhang 3 "Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben" ist folgendes nachzulesen: Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 15.05.2015
Dialog: 23854
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Epileptische Anfälle können durch Lichtblitze, Flackerlicht o. ä. ausgelöst werden. Allerdings ist die individuelle Empfindlichkeit unterschiedlich. Insofern müssten die Arbeitsplatzverhältnisse unter Berücksichtigung der individuellen Befunde beurteilt werden.Deshalb ist es dringend geboten, dies in Zusammenarbeit zwischen der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zu tun ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 6133
infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten. Wichtig dabei ist z. B. die Art, Häufigkeit, und Intensität des Kinderkontakts etc. zu bewerten. Die Gefährdungsbeurteilung muss von fachkundigen Personen ( z. B. Betriebsarzt ) durchgeführt werden. Falls der Arbeitgeber selbst nicht fachkundig ist, so muss er sich fachkundig, also von dem Betriebsarzt, beraten lassen, was offensichtlich in diesem Fall auch geschehen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
zu erstellen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dabei wird er in der Regel von der Fachkraft für Arbeitsschutz und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt fachlich beratend unterstützt.Sie haben z. B. die Möglichkeit, die Fachkraft für Arbeitsschutz und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt auf die Problematik anzusprechen, nach Lösungsmöglichkeiten nachzufragen, diese selber, auch gegenüber dem Arbeitgeber ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
Der Arbeitgeber hat nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen (s. auch TRBA 250). Bei Tätigkeiten, bei denen Hygienemaßnahmen oder spezielle Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, ist die bestellte Betriebsärztin/ der bestellte Betriebsarzt ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 30884
Die DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention trifft zu der Thematik folgende Regelung (S. 64 ff.) Ziffer 4.2.4 (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten. Die Gestaltung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
der sich daraus ergebenden erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und die Überprüfung von deren Wirksamkeit.Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt sollen in ihrer beratenden Funktion den Arbeitgeber unterstützen.Die Beschäftigten sind nach dem Arbeitsschutzgesetz berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.Ein geeignetes Forum ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 1408
Weisungen schnellstmöglich selbst bewirken und durchsetzen kann. Darüber hinaus wird durch die Herausnahme aus der Linienorganisation der Gefahr vorgebeugt, dass Vorgesetzte unterer Führungsebenen durch Anweisungen die Unabhängigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte einschränken. § 8 Abs. 2 ASiG vermeidet von vornherein solche denkbaren Konfliktlagen.Leiter des Betriebes muss ...
Stand: 04.04.2022
Dialog: 14082
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieureund andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG) aus folgenden Mitgliedern zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 18262
unter www.arbeitsschutz.nrw.de weisen wir hin. Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Ob dieses auch dann gilt, wenn die Initiative zur Aufhebung der Bestellung vom Bestellten selber ausgeht, können wir nicht abschließend beantworten, da dieser Fall im Gesetz nicht angesprochen wird. Da es sich aber hierbei auch um ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Gemäß § 11 ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches ...
Stand: 04.01.2021
Dialog: 28212
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsrat vertreten. Fazit:Konkrete Zeiten, wie lange das Licht in der Toilette brennen muss, hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die Situation zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Ein Ergebnis ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078
Nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz (ASiG) gilt: "Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" formuliert. Nähere Informationen dazu sind den Leitfäden für Betriebsärzte, insbesondere dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" zu entnehmen. Maßgebliches Kriterium, ob ein Arbeitgeber den Untersuchungsempfehlungen des G 25 folgt, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309