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oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (vgl. § 7 Abs. 1 ArbMedVV).Rechtsgrundlage für die Arbeitgeberpflicht, einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin zu bestellen, ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert allgemein, dass der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Jeder Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Zur Frage 1: Auch katholische Ordensschulen und kirchliche Einrichtungen sind entweder direkt ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen. Der erford ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
Ja, ab einem Beschäftigten ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (vgl. §§ 2 und 5 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG).In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI ist unter der Nummer 2.2.5 "Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 1) Wie sieht ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
Die Kleinbetriebe haben die Möglichkeit, an dem "Unternehmermodell" der Unfallversicherungsträger teilzunehmen. Informationen dazu finden Sie u. a. bei Ihrem Unfallversicherungsträger.Die Notwendigkeit und der Umfang einer externen Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells werden in Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" folgendermaßen beschrieben:"3 ...
Stand: 24.02.2022
Dialog: 26363
Ein Attest des Hausarztes ist für die Firma nicht direkt verpflichtend, einen derartigen Spezialsitz zu installieren. Vielmehr sollt zuerst das Votum des Betriebsarztes einbezogen werden. Dieser kann sich darüber hinaus von dem behandelnden Orthopäden bzw. Neurologen kompetent beraten lassen und ggf. ein entsprechendes Kurzgutachten in Auftrag geben. Die Anforderungen an einen derartigen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 2581
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber (Unternehmer) verpflichtet mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die ihn in Belangen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie in allen Fragen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei besonderen Gefahren die Arbeitnehmer zu informieren. Auf Grund § 14 der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitnehmer in besonderen Fällen zu unterrichten und anzuhören. Beschäftigte: §§ 16 und 17 ArbSchG regelt die besondere Unterstützungspflicht der Beschäftigten. Die Beschäftigten haben z.B. gemeinsam mit dem Betriebsarzt ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
Eine solche Pflicht besteht bei der Beschäftigung Jugendlicher gemäß § 47 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):"Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, haben einen Abdruck dieses Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen." ...
Stand: 31.07.2020
Dialog: 43225
Die Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. In § 19 ist geregelt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 10226
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind." ( ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
Sie in der Arbeitsschutzvereinbarung fest,•welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist,•welche Eignungsuntersuchung durchgeführt werden soll und•ob sie durch den Betriebsarzt des Einsatzbetriebes oder des Zeitarbeitsunternehmens durchgeführt werden.Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit durchgeführt werden. Ebenso muss auch die Angebotsvorsorge vor Aufnahme der gefährdenden ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 42493
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) richtet sich an jeden Arbeitgeber. Das bedeutet, dass sowohl der Generalunternehmer (für seine Beschäftigten) als auch der Subunternehmer (für seine Beschäftigten) einen Betriebsarzt / eine Betriebsärztin zu bestellen haben.In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 43806
Toxikologische und gefahrstoffrechtliche Bewertung: Unter den durch chemische Substanzen verursachten Verletzungen sind Verätzungen mit wasserfreiem Fluorwasserstoff (HF) und seinen wässrigen Lösungen (Flusssäure) medizinisch als besonders kritisch zu betrachten. Dabei ist nicht allein die Säurewirkung, die durch Wasserstoffionen (H+) vermittelt wird, entscheidend, sondern das hohe Hautdurchdringu ...
Stand: 06.09.2017
Dialog: 1391
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. 2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 4388
hinsichtlich möglicher Gefahren zu beurteilen und ggf. erforderliche Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für die Beurteilung wird er sich in der Regel der Sachkunde der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes bedienen. Kleine Betriebe haben meist keine(n) eigene(n) Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft, sondern sind vertraglich an ein überbetriebliches Zentrum ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458