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Wer ist bei der Konstellation Generalunternehmer - Subunternehmer für die Arbeitsmedizin verantwortlich?

KomNet Dialog 43806

Stand: 27.07.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Betriebsarzt, Betriebsärztin

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Frage:

Wer ist bei der Konstellation Generalunternehmer - Subunternehmer für die Arbeitsmedizin verantworttlich? Und wie sieht es bei EU ansässigen Subunternehmen aus?

Antwort:

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) richtet sich an jeden Arbeitgeber. Das bedeutet, dass sowohl der Generalunternehmer (für seine Beschäftigten) als auch der Subunternehmer (für seine Beschäftigten) einen Betriebsarzt / eine Betriebsärztin zu bestellen haben.


In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD befinden, dem Recht und der Staatsgewalt der BRD unterliegen.


Bezüglich der Einbeziehung ausländischer Unternehmer und Beschäftigter wird der Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften auf Personen ausgedehnt, die nicht zu den Mitgliedern und Versicherten der deutschen Unfallversicherungsträger zählen (§ 16 SGB VII).

Dementsprechend haben ausländische Firmen auch die Vorschriften nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) einzuhalten. Hierzu gehört auch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes / einer Betriebsärztin.