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Gibt es eine stufentherapeutische Vorgehensweise bei Flußsäureverätzung? Wer sollte diese Maßnahmen wo durchführen?

KomNet Dialog 1391

Stand: 06.09.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Sonstige arbeitsmedizinische Fragen

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Frage:

Flußsäureverätzungen: Gibt es eine stufentherapeutische Vorgehensweise in Abhängigkeit von der Schwere und Ausdehnung und Körperregion (z.B. Auge/Arm/Rumpf) bei Flußsäureverätzung ? Welche dieser Maßnahmen sollten möglichst umgehend vor Ort im Betrieb vorgenommen werden und welche sollten der Krankenhausversorgung vorbehalten bleiben? Welche können / sollten durch Rettungsassistenten und welche vom Betriebsarzt bzw. Notarzt vor Ort im Betrieb vor dem Transport angewandt werden?

Antwort:

Toxikologische und gefahrstoffrechtliche Bewertung:

Unter den durch chemische Substanzen verursachten Verletzungen sind Verätzungen mit wasserfreiem Fluorwasserstoff (HF) und seinen wässrigen Lösungen (Flusssäure) medizinisch als besonders kritisch zu betrachten. Dabei ist nicht allein die Säurewirkung, die durch Wasserstoffionen (H+) vermittelt wird, entscheidend, sondern das hohe Hautdurchdringungs-Vermögen und die hochtoxische Wirkung des Fluoridions (F-). Die Giftwirkung ist daher nicht nur in der Flusssäure anzutreffen, sondern auch bei vielen anorganischen Fluorverbindungen, die das Fluoridion freisetzen können wie z.B. Natriumfluorid (NaF), Kaliumfluorid (KF), Magnesiumfluorid (MgF2) und Aluminiumfluorid (AlF3). Fluorid ist ein außergewöhnlich starkes Protoplasma- und Zellgift, verursacht Störungen des Calcium- und Magnesium-Stoffwechsels und hemmt verschiedene Enzymsysteme sowie die Proteinsynthese. Auch relativ kleine Verätzungen haben bei zu spät einsetzender bzw. nicht sachgerechter Behandlung bereits zu Todesfällen geführt.

Gefahrstoffrechtlich sind daher Fluorwasserstoff, CAS-Nr. 7664-39-3 und seine wässrigen Lösungen (Fluorwasserstoffsäure) bis 7 % als “Sehr giftig” (T+, R26/27/28 „Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.“) und “Ätzend” (C, R35 „Verursacht schwere Verätzungen.“), Lösungen zwischen 1 und 7 % als “Giftig” (T, R 23/24/25 „Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.“), zwischen 0,1 und 1 % immer noch als “Gesundheitsschädlich” (Xn, R20/21/22 „Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.“) eingestuft.

Als Erste-Hilfe-Maßnahmen empfohlene Therapiestufen:
Aufgrund des hohen Durchdringungsvermögens des Fluoridions muss es das Ziel der Ersten Hilfe und der nachfolgenden medizinischen Versorgung sein, die Ausbreitung des Fluorwasserstoffs im Gewebe bereits innerhalb der ersten Minuten nach dem Unfall zu beenden und Folgeschäden zu begrenzen. Als eine mögliche Erste-Hilfe-Maßnahme hat sich das sofortige Spülen mit viel Wasser und die möglichst schnelle Anwendung des Fluoridbindungsmittels Calciumgluconatgel unter Einmassieren in die Haut bis zum Schwinden des Schmerzes als wirksam erwiesen. Falls Calciumgluconatgel nicht vorhanden ist, wird nach dem Abspülen das Auflegen von Umschlägen, die mit Calciumgluconatlösung 20 % aus vorrätig gehaltenen Ampullen getränkt sind, empfohlen. Die gleiche Empfehlung gilt auch bei großflächigen Verätzungen.

Die im Handel angebotenen fertigen Anti-Flusssäure-Lösungen als Erste-Hilfe-Maßnahmen besitzen anscheinend eine höhere Wirksamkeit als reines Wasser, das im Regelfall vor Ort fast in unbegrenzter Menge zur Verfügung steht. Bei der Verwendung von Hexafluorin muss organisatorisch sichergestellt sein, dass an den gefährlichen Standorten in der Produktion z. B. tragbare Hexafluorin-Körperduschen und Augen-Spülflaschen bereitstehen. Für körperflächige Kontamination mit konzentrierter HF genügt eine Körperdusche. Daher sollte im Gefahrfall immer genügend Lösung in weniger als 60 Sekunden greifbar sein. Die Erfahrung zeigt, dass bei sofortiger Behandlung mit einer Anti-Flusssäure-Lösung anstelle von Wasserduschen die Verletzungen durch Verätzungen minimiert werden können.

Unabhängig von der angewendeten Spülmethode als ersten Schritt der Ersten Hilfe – entweder mit reinem Wasser, mit wässrigen Pufferlösungen oder mit fertigen Anti-Flusssäure-Lösungen - sollte jedoch in jedem Fall die Anwendung einer Zubereitung mit Calciumgluconat folgen, um das bereits in das Gewebe eingedrungene Fluorid zu binden und damit schwerwiegende Unfallfolgen zu vermindern oder zu vermeiden.

In der DGUV Information 213-071 "Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride" (Merkblatt M 005 der Reihe "Gefahrstoffe") sowie im Kapitel „Erste Hilfe“ im Datenblatt von „Fluorwasserstoffsäure“ in der Stoffdatenbank GESTIS
der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (DGUV) werden ausführlich Maßnahmen vor Ort, während des Transports und bei der nachfolgenden Krankenhausversorgung angesprochen. Die angefragte stufentherapeutische Vorgehensweise in Abhängigkeit von den betroffenen Köperregionen sowie von der Tiefe und Ausdehnung der Verätzung ist in diesen Veröffentlichungen detailliert beschrieben. 

Ergänzende Informationen sind auch bei den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken und den Giftinformationszentralen erhältlich, z.B. der Informationszentrale gegen Vergiftungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Bonn (http://www.gizbonn.de/).

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