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einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise). ..." Unter der Nummer 6.3.4 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (6) Die gefährlichen Abfälle sind nur im Lagerbereich von Zwischenlagern zu lagern. Und zwar im 1. Lagerabschnitt I: Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien u. ä. , 2 ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
"Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern" relevant:"Wenn auf Dächern Arbeiten durchgeführt werden oder diese als Verkehrswege genutzt werden, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Absturz nach Punkt 4.1 besteht. ... Besteht bei Arbeiten auf Dächern oder Verkehrswegen eine Gefährdung durch Absturz, sind Maßnahmen zum Schutz vor Absturz entsprechend der Rangfolge nach Punkt 4.2 zu treffen ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
Grundsätzlich gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) nur dann, wenn ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV ausgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.Da es sich hier aufgrund ihrer Beschreibung in Verbindung mit o. g. Legaldefinition um kein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV handelt und die daraus resultierende V ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
oder einem mittelgroßen Gebinden besteht. Hier ist ein offener Umgang mit Diesel nicht ausgeschlossen. Daher ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und der Diesel ist im Gefahrstoffverzeichnis aufzuführen. Die Abführung der Dieselmotoremissionen sollte geregelt sein. . Hinweis: Dieselaggregate haben auf Dächern und in Staffelgeschossen nichts zu suchen. In Bauanträgen wird in Hamburg die folgende Passage eingefügt ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
Nein, in jedem Fall zwingend sind die Scheiben nicht.Allerdings muss ein Stapler/Flurförderzeug die Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen, hier Anhang 1 Nr. 3.4.4. "Herabfallende Gegenstände":"Besteht bei einer selbstfahrenden Maschine mit aufsitzendem Fahrer und mitfahrendem anderem Bedienungspersonal oder anderen mitfahrenden Personen ein Risiko durch herabfallende Gegenstände oder he ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15209
der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Konkrete Zahlenangaben für die Größe bzw. Mindestgröße eines Dachausstiegs finden sich hier jedoch nicht. In der DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern wird unter 5.1 Folgendes ausgeführt:"Allgemeine AnforderungenDachausstiege auf Dächern ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
Nein, das Asbestzementdach ist allein kein Grund, um an einer Asbestose zu erkranken. Asbestzementplatten enthalten fest gebundene Asbestfasern, die sich nicht einfach aus den Platten lösen. Kritisch wäre es, wenn man die Asbestzementplatten zerstören (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeiten (bohren, sägen, schleifen, fräsen, strahlen) würde. Dann können erhebliche Faserkonzentrationen ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
Nein! Ein Ausstieg aus der Arbeitsbühne ist nicht zulässig.Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" sind zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 4 enthält unter Nummer 4 Schutzmaßnahmen, konkret unter Nummer 4.1.2 organisatorisch ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105
auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften."Auf die Seite "Arbeitsschutz Kompakt Nr. 069 - Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern" der BGHM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 43652
Nein, die Mitgängerflurförderzeuge müssen nicht mit einem Dach ausgestattet werden.In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist unter § 2 Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Mitgänger-Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden."Unter § 13 Absatz 4 ist folgendes nachzulesen:"Lasten, die auf den Fahrer ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 42895
wird a) auf Asbestzementprodukte und b) Dächer (außen am Gebäude) und asbestzementhaltige Wandverkleidungen (außen und innen) begrenzt. Damit sollte verhindert werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Tatsache, dass die asbesthaltigen Bauteile überdeckt sind (und damit nicht sichtbar) durch andere Tätigkeiten As-bestfasern freigesetzt werden. Diese Problematik trifft nach heutigem Wissensstand faktisch für alle ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, 3. Räume, die vollständig unter Erdgleiche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
, Rauhreif, Vereisung, Schnee (Punkt 3.1.1 DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten").Ab wann auf Grund der Witterungseinflüsse ein sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet ist, z. B. wegen zu hoher Windgeschwindigkeiten, wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht quantitativ festgelegt. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich, ggf. mit Unterstützung der Fachkraft ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 5219
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
einer baulichen Anlage im Sinne der BaustellV deren nicht unerhebliche Umgestaltung verstanden. Hierzu gehören insbesondere die Änderung des konstruktiven Gefüges sowie die Änderung oder der Austausch wesentlicher Teile (z. B. Erneuerung von Dächern und Fassaden, Entkernung, Erneuerung des Überbaus von Straßenbrücken, Erneuerung des Straßenoberbaus). Änderungen baulicher Anlagen können auch im Rahmen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
insofern nicht, da ja nicht das asbesthaltige Geländer saniert oder instandgehalten wird, sondern ein nichtasbesthaltiger Bereich des Daches/des Gebäudes. Das Anschließen eines asbesthaltigen Gebäudeteils an ein nichtasbesthaltiges Gebäudeteil ist eine Arbeit an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden und somit verboten. ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
Soweit ersichtlich, werden die anstehenden Reinigungsarbeiten der Dachflächen nicht auf einer Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) ausgeführt. Insofern ist eine „Anzeige“ (Vorankündigung?) sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nicht erforderlich.Die mit den Reinigungsarbeiten verbundenen Gefährdungen, u. a. Absturzgefahren und der Umgang mit Gefahrst ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
der Betreiber fest. Hieraus ergibt sich, dass der Betreiber die Verantwortung hat Personen auszuwählen, die geeignet sind. Dazu gehört auch das entsprechende technische Wissen, um die Personenbefreiung durchzuführen. Hierbei ist auch der Zugang zum Triebwerksraum, z. B. übers Dach, durchs Nebengebäude, mit zu betrachten. Ob eine praktische Unterweisung vor Ort an jedem Aufzug erforderlich ist, entscheidet ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
Den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetischen Felder (EMF) bei der Arbeit regelt in Deutschland die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Sie schreibt vor, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen durch EMF zu ermitteln sowie zu beurteilen hat und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu e ...
Stand: 18.10.2022
Dialog: 43723
Nach den im Anhang 1 Nummer 1.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Mindestanforderungen gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b)Einrichtung ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508