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Benötigen wir für den Austausch einer Lüftungsanlage einen Sigeko?

KomNet Dialog 42987

Stand: 07.01.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Benötigen wir einen Sigeko ? Wir wollen eine alte Lüftungsanlage ausbauen und eine neue Anlage einbauen. Die Lüftungsrohre werden am Dach verlegt. Höhe Dach 8 m Dachkante wird mit einer mobilen Absturzsicherung ausgestattet. Wir werden unter 500 AT sein.

Antwort:

Grundsätzlich gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) nur dann, wenn ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV ausgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.


Da es sich hier aufgrund ihrer Beschreibung in Verbindung mit o. g. Legaldefinition um kein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV handelt und die daraus resultierende Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:


"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. 


(2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben."


Hinweis:

Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) wird unter http://publikationen.dguv.de/ angeboten.