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Besteht für Beschäftigte in einer Halle mit einem Dach aus Asbestzementplatten eine Gesundheitsgefahr?
KomNet Dialog 14546
Stand: 16.09.2011
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Stäube
Frage:
In einer Halle, deren Dach aus Asbestzementplatten besteht wird dauerhaft gearbeitet. Besteht für die in der Halle arbeitenden Mitarbeiter die Gefahr an Asbestose zu erkranken?
Antwort:
Nein, das Asbestzementdach ist allein kein Grund, um an einer Asbestose zu erkranken.
Asbestzementplatten enthalten fest gebundene Asbestfasern, die sich nicht einfach aus den Platten lösen.
Kritisch wäre es, wenn man die Asbestzementplatten zerstören (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeiten (bohren, sägen, schleifen, fräsen, strahlen) würde. Dann können erhebliche Faserkonzentrationen freigesetzt werden.
Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).
Asbestzementplatten enthalten fest gebundene Asbestfasern, die sich nicht einfach aus den Platten lösen.
Kritisch wäre es, wenn man die Asbestzementplatten zerstören (zerbrechen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeiten (bohren, sägen, schleifen, fräsen, strahlen) würde. Dann können erhebliche Faserkonzentrationen freigesetzt werden.
Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).