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Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
des mobilen Pflegedienstes gilt das Arbeitsschutzgesetz. Sowohl für die Biostoffverordnung -BioStoffV- als auch für die ArbStättV ist die Ermächtigungsgrundlage das ArbSchG. Die BioStoffV ist vollumfänglich anzuwenden. Die Tätigkeit in einer Privatwohnung fällt zwar nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV jedoch hat der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
In der LV 23 "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" des LASI ist hierzu nachzulesen:"1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? Die BioStoffV ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen anzuwenden. Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, in der Biotechnologie (z. B. bestimmte Bereiche der Lebensmittel- ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen. Gem. Ziffer 3.2 der TRBA 213 muss die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgen. Regelungen zur erforderlichen Fachkunde enthält die TRBA 200 „Anforderungen ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Hierbei ist z. B. auch zu ermitteln, ob bzw. in welchem Umfang Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, z. B. an sanitären Einrichtungen, ausgeführt werden und ob. ggf sich daraus Anforderungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge ableiten lassen. Hinweise: Auf die Arbeitsmedizinische Regeln - AMR - hier speziell die AMR 6.5 "Impfungen ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnung und TRBA 500 ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. (Abschnitt 2.5 der TRBA 250)Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 der Biostoffverordnung zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger auszuschließen oder hinreichend ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43792
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien mit dem Risiko einer Übertragung von Chlamydophila psittaci gegeben ist.Hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Biostoffen keine Pflichtvorsorge zu veranlassen, muss er den Beschäftigten beispielsweise folgende Angebotsvorsorge anbieten:Bei nicht gezielten Tätigkeiten, die der Schutzstufe 3 der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Entsprechend § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) Abs. 1 hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig, z. B. durch die Fachkraft ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 27327
ein Transport im privaten PKW auf die einzelnen Wachen erforderlich sein sollte, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung geeignete Schutzmaßnahmen (Transport in geeigneten Behältnissen, wie z.B. mitwaschbaren ausreichend widerstandsfähigen Wäschesäcken) festzulegen und umzusetzen. ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 43244
Nässe gefährdet wird,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind,Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sindEingeschränkte Arbeiten:Mit ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
Grundsätzlich gilt für alle Verwaltungsverfahren - die Unterrichtung der Behörde nach § 17 Biostoffverordnung -BioStoffV- ist ein Verwaltungsverfahren- die Regelung des § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG (Bund). Danach ist ein Verwaltungsverfahren an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
Alle Blutentnahmen unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit den entsprechenden Technischen Regeln (z. B. TRBA 100, TRBA 250). Für alle Blutentnahmen gelten die Anforderungen des § 11 BiostoffV bezüglich der Verwendung von Sicherheitsinstrumenten. Auf die Verwendung von Sicherheitsgeräten kann nur verzichtet werden, wenn eine Infektionsgefährdung beim ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 43100
Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sindDer Arbeitgeber hat gemäß § 28a JArbSchG vor der Beschäftigung Jugendlicher die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Eine Tätigkeit im OP-Bereich fällt üblicherweise unter die gefährlichen Tätigkeiten nach § 22 JArbSchG. Da bei einem freiwilligen sozialen Jahr kein Ausbildungsziel existiert, ist demzufolge die Beschäftigung ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 27394
Bei der Arbeit in allen Abfallbehandlungsanlagen handelt es sich um ungezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung (BioStoffV). Anzuwenden sind u. a. die "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestforderungen", die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 4654