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Welche Schutzmaßnahmen (Partikelmasken, Gase und Dämpfe -Masken, Gebläsesysteme) werden in Müllverbrennungsanlagen benötigt?

KomNet Dialog 4654

Stand: 12.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Welche Schutzmaßnahmen (Partikelmasken, Gase und Dämpfe -Masken, Gebläsesysteme) werden in Müllverbrennungsanlagen benötigt?

Antwort:

Bei der Arbeit in allen Abfallbehandlungsanlagen handelt es sich um ungezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung (BioStoffV). Anzuwenden sind u. a. die "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestforderungen", die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" und die TRBA 214 "Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen".


Eine umfassende Muster-Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abfallwirtschaft finden Sie in der DGUV Information 214-067 "Gefährdungs- und Belastungskatalog - Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abfallwirtschaft". Relevant ist auch Abschnitt III der DGUV Vorschrift 43 "Müllbeseitigung".


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.