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Ist es zulässig, getragene Rettungsdienst-Einsatzjacken im privaten PKW auf die einzelnen Wachen zu transportieren?

KomNet Dialog 43244

Stand: 11.09.2020

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Ist es zulässig, getragene Rettungsdienst-Einsatzjacken im privaten PKW auf die einzelnen Wachen zu transportieren?

Antwort:

Getragene, potentiell kontaminierte Rettungsdienst-Einsatzjacken sind entsprechend den Vorgaben der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" von anderer Kleidung getrennt aufzubewahren und dürfen nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden. Ein Transport im privaten PKW ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen ist demnach nicht zulässig.

Wenn im Einzelfall ein Transport im privaten PKW auf die einzelnen Wachen erforderlich sein sollte, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung geeignete Schutzmaßnahmen (Transport in geeigneten Behältnissen, wie z.B. mitwaschbaren ausreichend widerstandsfähigen Wäschesäcken) festzulegen und umzusetzen.