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Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
VII geregelt.Grundsätzlich unterliegt jede Ärztin/jeder Arzt (auch die Betriebsärztin/der Betriebsarzt auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Die Ärztin/der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), gesundheitliche Bedenken in Bezug ...
Stand: 15.08.2025
Dialog: 44152
und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen."Bei dem BEM handelt es sich also um eine gesetzliche Pflicht ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
für Arbeitssicherheit unterliegt in ihrer Funktion keiner besonderen Schweigepflicht. Das ASiG trifft dazu keine Regelungen. Rechtliche Grundlage für die Schweigepflicht eines Arztes (wie auch des Betriebsarztes) ist § 203 StGB.Der erforderliche Datenschutz muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Hinweise zu die technischen und organisatorischen Anforderungen, die bei der zulässigen ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 23449
Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben und sich in geeigneten Fällen zuvor eine Stellungnahme vom Betriebsarzt einholen.Hierbei ist zu beachten, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Auf § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV weisen wir hin.Da der Betriebsarzt als auch die Fachkraft ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
. Dazu sind nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz geeignete Maßnahmen zu treffen, z. B. Aufbewahrung unter Verschluss beim Ersthelfer bzw. bei der Ersthelferin, beim Betriebssanitäter bzw. bei der Betriebssanitäterin oder beim Betriebsarzt bzw. bei der Betriebsärztin.Wird die Dokumentation in elektronischer Form, z. B. durch den Ersthelfer oder die Ersthelferin geführt, ist durch technische Maßnahmen ...
Stand: 12.09.2024
Dialog: 4038
ist dieses Problem zunächst eine Aufgabe der betrieblichen Arbeitsschutzexperten.Hinweis: Grundsätzlich unterliegt der Betriebsarzt - auch gegenüber dem Arbeitgeber - der ärztlichen Schweigepflicht. ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 6133
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt.In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird in § 6 Absatz 1 u. a. ausgeführt:"[...] Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."Weitergehend wird in § 6 Absatz 3 ausgeführt:"Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
,• welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist,• welche Eignungsbeurteilung durchgeführt werden sollund• ob sie durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin des Einsatzbetriebes oder des Zeitarbeitsunternehmens durchgeführt werden.Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit durchgeführt werden.Ebenso muss auch die Angebotsvorsorge vor Aufnahme ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 42493
Die ärztliche Schweigepflicht ist sowohl im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) als auch in der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (§ 9 BO) geregelt. Der strafrechtlichen Schweigepflicht unterliegen auch die bei einem Arzt berufsmäßig tätigen Beschäftigten und die Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der ärztlichen Tätigkeit teilnehmen, wie etwa ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378
das Urteil bzw. die Empfehlung des hiermit beauftragten Betriebsarztes ausschlaggebend, welcher über die Kenntnis des Arbeitsplatzes verfügen sollte.Dennoch ist es empfehlenswert, bei Vorliegen einer Stellungnahme durch den Hausarzt diese dem Betriebsarzt (durch die Beschäftigte) zur Kenntnis zu geben und evtl. kann dieser (nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Beschäftigte ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
nachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten." Es ist durchaus denkbar, dass sich Auffassungsunterschiede bei der medizinischen Beurteilung zwischen Hausarzt und Betriebsarzt ergeben. Diese können sich wie in jedem anderen Bereich allein durch die unterschiedliche Sichtweise des Problems ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 1160
eine Abwägung der Rechtsgüter (Schweigepflicht versus Fremdgefährdung des Kindes, Mutterschutz) durch die Betriebsärzte vorzunehmen, dies ist jedoch nicht Gegenstand der ArbMedVV. Darüber hinaus sind selbstverständlich die Mutterschutzvorschriften zu beachten, welche eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung mit Ergreifen von Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber vorsehen. ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
ist, darf eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt daher nur im Rahmen der gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zugewiesenen Aufgaben bewerten. Die ärztliche Schweigepflicht ist dabei zu wahren. Auf § 6 Abs. 3 sowie § 8 Abs. 1 ArbMedVV weisen wir insbesondere hin.Für eine weitergehende Beratung zum Thema empfehlen wir, dass Sie eine entsprechende ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."Da die Verpflichtung der Aufbewahrung dieser Unterlagen den Arbeitgeber betrifft, ist dies unabhängig von einem Wechsel der betriebsärztlichen Betreuung.Hiervon unabhängig ist der Umgang mit Ergebnissen und Befunden arbeitsmedizinischer Untersuchungen, die der Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
" nach der ArbMedVV macht nur die Teilnahme an der Beratung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zur Pflicht des Mitarbeiters, die weitere Teilnahme an einer Untersuchung oder Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig. Auch werden nicht mehr, wie dies früher der Fall war, gesundheitliche Bedenken dem Arbeitgeber mitgeteilt. Lediglich die Teilnahme, die Art der Vorsorge und das Datum ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
der arbeitsmedizinischen Vorsorge und − die ärztliche Beurteilung, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt ist. Weitere Angaben, zum Beispiel zum Befund oder zu Diagnosen, sind nicht Bestandteil der Vorsorgebescheinigung. Sie unterliegen (umfassend) der ärztlichen Schweigepflicht. Nähere Ausführungen enthält die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Regel ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 43916
angeboten oder durchgeführt werden muss. Sollte dies beides nicht der Fall sein, so können Sie auf Wunsch des Mitarbeiters (nicht gegen seinen Willen) eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge ermöglichen. Anlässlich dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge wird der Betriebsarzt/die Betriebsärztin Ihren Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin individuell unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht beraten und ggf ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
des Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers). Siehe hierzu §§ 4, 5 und 5a ArbMedVV. Ob Sie als Betriebsarzt/-ärztin eine Schutzimpfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und evtl. der Sicherheitsfachkraft durchführen. Diese setzt die eingehende Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten voraus ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480