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Dürfen auf einer arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung für den Arbeitnehmer betriebsärztliche Empfehlungen stehen?

KomNet Dialog 43916

Stand: 18.04.2024

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

Dürfen auf einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung für den Arbeitnehmer betriebsärztliche Empfehlungen stehen oder sollten diese in einem separaten Empfehlungsschreiben an den Arbeitnehmer aufgeführt werden?

Antwort:

Betriebsärztliche Empfehlungen dürfen nicht auf einer arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung aufgeführt werden.

In den "Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (FAQ)" der BAuA wird die Frage 1.18 "Welche Angaben enthält die Vorsorgebescheinigung?" wie folgt beantwortet:

"Die Vorsorgebescheinigung enthält lediglich Angaben über

− den Vorsorgeanlass,

− den Tag der arbeitsmedizinischen Vorsorge und

− die ärztliche Beurteilung, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt ist.

Weitere Angaben, zum Beispiel zum Befund oder zu Diagnosen, sind nicht Bestandteil der Vorsorgebescheinigung. Sie unterliegen (umfassend) der ärztlichen Schweigepflicht. Nähere Ausführungen enthält die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Regel „Vorsorgebescheinigung“ (AMR 6.3; Abschrift unter www.baua.de/afamed „Weitere Informationen“)"