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Arbeiten ausschließlich an Asbestzement (2 Tage Dauer)- TRGS 519 Anlage 3 gilt für alle Arbeiten an allen Asbestprodukten (4 Tage Dauer)- TRGS 519 Anlagen 4b, 4c und 5 gelten für die Arbeiten geringen Umfangs und geringer Exposition, teilweise in Verbindung mit Asbestzement. Auf die DGUV Information 201-012 - Asbestarbeiten weisen wir hin.Bezüglich Ihrer Anfrage sehen wir, dass in aller Regel bei Abbruch ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung.Nein!Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Auch mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2010 (GefStoffV) ist der Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen nur im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. In der TRGS 519 "Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" wird auf diesen Sachverhalt unter Abschnitt 4 Absatz 2 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
. Ein solches Überdecken ist auch verboten, wenn es sich um eine ASI-Arbeit im Sinne der TRGS 519 handelt (ASI = Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung). Der Verstoß gegen das Überdeckungsverbot stellt in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Nr. 6 der GefStoffV sogar eine Straftat dar und wird von den Überwachungsbehörden direkt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und Anzeige erstattet, sofern sie davon Kenntnis ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
in kontaminierten Bereichen gilt die TRGS 524. Die TRGS 524 konkretisiert die in § 6 GefStoffV geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen. Für Tätigkeiten mit teerhaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten im Hochbau werden diese ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28268
und TätigkeitenNummer 2Partikelförmige GefahrstoffeNummer 2.4Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest"2.4.2 Anzeige an die Behörde(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
haben die Verbote des Fünften Abschnittes "Verbote und Beschränkungen" und des Anhanges II "Herstellungs- und Verwendungsverbote" zum Schutz der Umwelt auch in Haushaltungen Gültigkeit.Asbesthaltige Erzeugnisse wie beispielsweise Dachplatten aus Asbestzement, dürfen auch in Privathaushalten nicht bearbeitet werden. Auf wesentliche Bestimmungen, die ausschließlich dem Arbeitnehmerschutz gelten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5010
vorgestellt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.) Die TRGS 519 regelt die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
Faserkonzentrationen freigesetzt werden. Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/). ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
Sinne zu bestehen. Wenn also lediglich eine elektrotechnische Anlage ein-, aus- oder umgebaut wird, ist die Baustellenverordnung aus unserer Sicht nicht anzuwenden. Erfolgt aber gleichzeitig auch die Errichtung, Änderung oder der Abbruch einer baulichen Anlage (z.B. Gebäude, in dem die elektrotechnische Anlage sich befindet oder befinden wird), gilt die Baustellenverordnung. Dann müssen die Arbeiten ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3245
Zu beachten ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen". Gemäß Ziffer 2.3 Abs.2 Nr.13a zählen zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen i.S. der TRGS 524 auch "Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten in Verbindung mit Tätigkeiten mit PCB-haltigen Bauprodukten (z.B. Fugenmassen, Anstriche) incl. Beseitigung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 18863
Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage. Gemäß Nr. 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10 (RAB 10) zählen Versorgungsleitungen, die mit dem Erdboden verbunden sind, zu baulichen Anlagen. Somit ist die BaustellV anzuwenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
. Folgendes zu lesen:"Asbesthaltige Putze, Estriche und Spachtelmassen sind keine AZ-Produkte und keine asbestzementhaltige Wandverkleidung. Sie sind zudem so fest mit dem Gebäude verbunden, dass ihr Abbruch ohne größere bauliche Maßnahmen unmöglich ist. (Das Überdeckungsverbot gilt hier nicht.) Zulässige überdeckende Tätigkeiten wie Tapezieren, Malen und Streichen zählen in der Regel ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
vorhanden sein muss. Diese liegt dann vor, wenn die Atemluft im Wesentlichen der Außenluftqualität, also ohne Faserbelastung, entspricht.Hinweis: Reparaturen an den Gerätschaften dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften des Anhangs III Nr. 2: Partikelförmige Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung und der technischen Regel für Gefahrstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Die ArbMedVV Anhang Teil 1, 1b) sieht für eine wiederholte Exposition mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest eine Pflichtvorsorge vor, unabhängig des Akzeptanzwertes. In der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" findest sich bezüglich der Arbeitsmedizinischen Vorsorge unter 13.3 folgendes: "(3) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für die betroffenen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583