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Fallen Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen unter die Baustellenverordnung?

KomNet Dialog 3245

Stand: 15.11.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Sonstige Fragen zu Baustellen

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Frage:

Betr.: Baustellenverordnung Fallen Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen unter die Baustellenverordnung? Die BaustellV selber trifft hierüber keine Aussage, hier wird nur von `baulichen Anlagen` geschrieben. In der Literatur werden lediglich Arbeiten an Maschinentechnischen Anlagen von der BaustellV ausgenommen. Sind elektrotechnische Maßnahmen ähnlich zu bewerten?

Antwort:

Auch die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10 "Begriffsbestimmungen" nimmt nur die "Maschinen und maschinentechnischen Anlagen" von den "baulichen Anlagen" aus. Es ist jedoch sinnvoll, auch elektrotechnische Anlagen als "maschinentechnische Anlagen" im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) anzusehen. Entscheidend ist die Eigenschaft dieser Anlagen, nicht aus Baustoffen im engeren Sinne zu bestehen. Wenn also lediglich eine elektrotechnische Anlage ein-, aus- oder umgebaut wird, ist die Baustellenverordnung aus unserer Sicht nicht anzuwenden. Erfolgt aber gleichzeitig auch die Errichtung, Änderung oder der Abbruch einer baulichen Anlage (z.B. Gebäude, in dem die elektrotechnische Anlage sich befindet oder befinden wird), gilt die Baustellenverordnung. Dann müssen die Arbeiten an der elektrotechnischen Anlage in die Maßnahmen nach der Baustellenverordnung (z.B. Si-Ge-Plan) eingebunden werden. Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen.