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Was muss beim Abbau von Fassadenplatten beachtet werden, deren Fugen mit PCB belastet sind?

KomNet Dialog 18863

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Sanierungsarbeiten, Entsorgung

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Frage:

Ein Handwerker soll Fassadenplatten abbauen, deren Fugen mit PCB belastet sind. Gibt es hier eine spezielle TRGS o.ä. zu beachten (analog zur TRGS 519 bei Asbest)?

Antwort:

Zu beachten ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen". Gemäß Ziffer 2.3 Abs.2 Nr.13a zählen zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen i.S. der TRGS 524 auch "Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten in Verbindung mit Tätigkeiten mit PCB-haltigen Bauprodukten (z.B. Fugenmassen, Anstriche) incl. Beseitigung der Sekundärquellen".


Außerdem gibt es in NRW die "PCB- Richtlinie NRW - Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden". Diese enthält Hinweise für Gebäudeeigentümer und -nutzer sowie Baufachleute, wie Bauprodukte, die polychlorierte Biphenyle (PCB) enthalten, gesundheitlich zu bewerten sind, wie Sanierungen durchgeführt werden können, welche Schutzmaßnahmen dabei beachtet werden müssen, wie die Abfälle und das Abwasser zu entsorgen sind und wie sich der Erfolg einer Sanierung kontrollieren lässt.