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die Möglichkeit, dass auch unbefugte Personen Zugriff auf personbezogene Daten haben. Um die Erfassung von Verletzungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen gesetzeskonform zu gestalten, wurde die DGUV Information 204-021 - Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) veröffentlicht.Weitergehende Informationen zur gesetzlichen Schweigepflicht sowie Auslegungen zum Datenschutz können wir nicht geben. Hier sollte ...
Stand: 12.09.2024
Dialog: 4038
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
Die ärztliche Schweigepflicht ist sowohl im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) als auch in der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (§ 9 BO) geregelt. Der strafrechtlichen Schweigepflicht unterliegen auch die bei einem Arzt berufsmäßig tätigen Beschäftigten und die Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der ärztlichen Tätigkeit teilnehmen, wie etwa ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 20378
Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
für Arbeitssicherheit unterliegt in ihrer Funktion keiner besonderen Schweigepflicht. Das ASiG trifft dazu keine Regelungen. Rechtliche Grundlage für die Schweigepflicht eines Arztes (wie auch des Betriebsarztes) ist § 203 StGB.Der erforderliche Datenschutz muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet sein. Hinweise zu die technischen und organisatorischen Anforderungen, die bei der zulässigen ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 23449
des Arbeitgebers. Die gesetzliche Verpflichtung zum BEM zielt darauf ab, durch geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis im Einzelfall möglichst dauerhaft zu sichern. Hierbei ist zu sagen, dass Datenschutz und Schweigepflicht (wie z. B. die betriebsärztliche Schweigepflicht) durch das BEM nicht berührt werden. Ihre Schwiegermutter ist nicht verpflichtet eine Schweigepflichtentbindungserklärung ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 9552
der arbeitsmedizinischen Vorsorge und − die ärztliche Beurteilung, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt ist. Weitere Angaben, zum Beispiel zum Befund oder zu Diagnosen, sind nicht Bestandteil der Vorsorgebescheinigung. Sie unterliegen (umfassend) der ärztlichen Schweigepflicht. Nähere Ausführungen enthält die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Regel ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 43916
kann die Bestimmung des Immunstatus ablehnen. Auch dies darf der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht mitteilen. Ob durch die besondere Situation der Schwangeren, zum Schutze des ungeborenen Kindes, die ärztliche Schweigepflicht in den Hintergrund tritt, sofern eine Gefährdung des ungeborenen Kindes erkennbar ist, ist nicht in der ArbMedVV geregelt. Hier ist dann ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
ist dieses Problem zunächst eine Aufgabe der betrieblichen Arbeitsschutzexperten.Hinweis: Grundsätzlich unterliegt der Betriebsarzt - auch gegenüber dem Arbeitgeber - der ärztlichen Schweigepflicht. ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 6133
Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben und sich in geeigneten Fällen zuvor eine Stellungnahme vom Betriebsarzt einholen.Hierbei ist zu beachten, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Auf § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV weisen wir hin.Da der Betriebsarzt als auch die Fachkraft ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
Tätigkeit angeboten sein. Berücksichtigen Sie den dafür erforderlichen zeitlichen Vorlauf.Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen tauschen sich über die Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung unter Beachtung der Vorgaben für Datenschutz und Schweigepflicht miteinander aus.Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen stimmen untereinander ab, wer Wunschvorsorge ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 42493
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
nicht ausreichen. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht müssen die Beschäftigten dem entweder zustimmen oder die Aussage muss so anonymisiert werden, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte möglich sind. (siehe Ziffer 6.3 der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6.2 zu § 6 Abs. 2 der ArbMedVV). ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 43738
ist, darf eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt daher nur im Rahmen der gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zugewiesenen Aufgaben bewerten. Die ärztliche Schweigepflicht ist dabei zu wahren. Auf § 6 Abs. 3 sowie § 8 Abs. 1 ArbMedVV weisen wir insbesondere hin.Für eine weitergehende Beratung zum Thema empfehlen wir, dass Sie eine entsprechende ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 13975
Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
das Urteil bzw. die Empfehlung des hiermit beauftragten Betriebsarztes ausschlaggebend, welcher über die Kenntnis des Arbeitsplatzes verfügen sollte.Dennoch ist es empfehlenswert, bei Vorliegen einer Stellungnahme durch den Hausarzt diese dem Betriebsarzt (durch die Beschäftigte) zur Kenntnis zu geben und evtl. kann dieser (nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Beschäftigte ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten.“ Die Kosten für Maßnahmen ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."§ 6 Abs. 2 ArbMedVV erläutert zum Biomonitoring (dies ist z. B. die Bestimmung von Gefahrstoffen oder deren Stoffwechselprodukten im biologischen Material, d. h. Blut oder Urin):"(2) Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578