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am letzten Tag des Kalendermonats, z.B. 31.01.) oder 24 Wochen (beginnt an jedem Tag der Woche, nur die Kalenderwoche beginnt am Montag und endet am Sonntag) die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigt. D.h., Sie können in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden (sechs Werktage a acht Stunden) arbeiten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beschäftigung an Sonn ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).Die abweichenden Regelungen unter § 7 des Arbeitszeitgesetzes können nur dann vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, wenn ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags vorliegen und die Tätigkeit ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
aufeinanderfolgenden Wochen hat der Fahrer mindestens 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten von 45 Stunden oder eine regelmäßige (45 Std.) und eine reduzierte Ruhezeit von nicht weniger als 24 Stunden einzulegen. Die Reduzierung der Ruhezeit, z.B. auf 24 Stunden muss dann vor Ablauf der dritten Woche ausgeglichen werden.Die Ruhezeiten dienen zur Erholung des Fahrpersonals. In dieser Zeit kann ein Fahrer frei ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Anwendungsbereich § 21a des Arbeitszeitgesetzes§ 21a des Arbeitszeitgesetzes gilt für das Fahrpersonal welches im Sinne der EG VO Nr. 561/2006 tätig ist. Es sind also die Fahrzeugkategorien betroffen, die unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über zehn Stunden ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss den Einsatz so planen, dass der Hausmeister diese Höchstarbeitsgrenze einhalten kann. Für die Berechnung der werktäglichen Arbeitszeit gilt ein Zeitraum von 24 Stunden.2. Bei sechs Werktagen in der Woche ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. ... Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit. Daraus ergibt sich zwingend, dass in jeder Woche, dem Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr, eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen ist. Diese wöchentlichen Ruhezeiten können zwischen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (AbrZG) getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann;" In Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist Folgendes geregelt:"In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:— zwei regelmäßige ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14692
über vier Werktage, wie von Ihnen benannt, aus. Es sind alle Arbeitszeiten an einem individuellen Werktag zusammenzurechnen und die Arbeitszeit darf (mit Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf im Durchschnitt acht Stunden werktäglich) am jeweiligen Werktag insgesamt zehn Stunden nicht überschreiten (s. § 3 Satz 2 ArbZG).Die von Ihnen benannte Arbeitszeit von acht Stunden ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
oder an einen sicherheitstechnischen Dienst angeschlossen. Die entsprechenden Spezialisten (Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft), haben in den Betrieben entweder regelmäßige Sprechstunden oder kommen in größeren zeitlichen Abständen oder auf Anforderung in den Betrieb. In jedem Fall ist aber die o. g. Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der berufsgenossenschaftliche Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Arbeitszeit dienstplanmäßig zu leistende Dienst zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr. Nachtschicht ist eine Schicht, die mehr als zwei Stunden der Nachtdienstzeit umfasst.(3) Der besonderen Beanspruchung der Arbeitskraft durch Nachtdienst ist bei der Dienstgestaltung Rechnung zu tragen.(4) Der Nachtdienst soll acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum nicht überschreiten. Die oberste Dienstbehörde kann für einzelne ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5322
aus Ihrer Anfrage bedeutet einen so genannten "24-Stunden-Dienst" (8 Std Vollarbeit zzgl. 16 Std. Bereitschaftsdienst). Dieses ist nur unter den "opt-out-Bedingungen" möglich. Hierzu muss eine Gefährdungsbeurteilung (inkl. Belastungsanalyse) erstellt werden. Hieraus können evtl. Vorgaben für die Pausengestaltung entstehen, die einen Pausenbedarf über das gesetzlich vorgegebene Minimum von § 4 ArbZG ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969