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Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die betriebliche Fortbildung, wie z.B. Seminarbesuche. Die Fahrtzeit zum Besuch des Seminars ist für den Fahrer Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, d.h. Fahrtzeit und Seminarbesuch dürfen zusammen die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) nicht überschreiten. Dies gilt auch für die tägliche Dauer des Seminars ...
Stand: 21.02.2022
Dialog: 6158
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden werktäglich, bei entsprechendem Ausgleich sind Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich (§ 3 ArbZG).Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber eine Verlängerung der Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus, wenn- in die Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13192
Ruhepausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit während der Arbeitszeit, in denen der Beschäftigte von jeder Leistung freigestellt ist und selbst darüber entscheidet, wie und wo er die arbeitsfreie Zeit zur Erholung verbringt.Die Ruhepause soll während der Arbeitszeit genommen werden und muss die Arbeit unterbrechen (§ 4 ArbZG). Für den Fall, dass kein konkreter Pausenzeitpunkt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
aus, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage dazu bestimmt ist, den Unternehmenszweck zu fördern. Es macht keinen Unterschied, ob mit oder in der Einrichtung Haupt- oder Hilfstätigkeiten, wesentliche oder unwesentliche Arbeiten ausgeübt werden. Die v.g. Regelungen des VwVfG sind entsprechend auch auf Ausnahmen gemäß § 7 Abs. 5 ArbZG anzuwenden. Bei Anträgen auf Ausnahme gemäß § 7 Abs. 5 ArbZG ist zu beachten ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
ausgenommen.Diese Fahrzeuge müssen auch nicht mit einem Fahrtschreiber gemäß § 57a der StVZO ausgerüstet sein. Unter diese Ausnahme fallen auch kommunale Winterdienstfahrzeuge.Die Arbeitszeit der Fahrer dieser Fahrzeuge richtet sich nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes -ArbZG .Das bedeutet für Tätigkeiten im Winterdienst, dass die Arbeitszeiten der verschiedenen Tätigkeiten zusammengezählt werden, sofern ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 43193
Sofern es sich bei der Beschäftigung nicht um Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen handelt, beträgt nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die tägliche ununterbrochene Ruhezeit (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) 11 Stunden. Diese kann nach § 5 Abs. 2 ArbZG bei Fluggesellschaften (zählen zu den Verkehrsbetrieben) um 1 Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 29
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist der Begriff „Reisezeit“ nicht definiert. Reisezeiten können Arbeitzeit oder auch Ruhezeit sein.Zweck des ArbZG ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzort ist diese Sonntagsruhe nicht gegeben. Bei einer Antragstellung würde sehr kritisch ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Zweck des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist es,1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Zur Beantwortung Ihrer Frage sind die §§ 5 und 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Gemäß der Fragestellung beträgt die gewährte Ruhezeit 9 Stunden und 10 Minuten.Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese kann in Krankenhäusern "um bis zu eine Stunde verkürzt ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
Der § 5 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz findet bezüglich der Reduzierung der Ruhezeit hier keine Anwendung. Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz sagt zu der Reduzierung der Ruhezeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 aus, dasseine Reduzierung der Ruhezeit auf Minimal 9 Stunden zulässig ist, eine weitere Veränderung der Ruhezeit des § 5 Abs.1 jedoch nicht zugelassen ist.Dementsprechend findet eine weitere Reduzierung d ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 26234
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet auf ihren Internetseiten u.a. die Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung in Kliniken an. In dieser Handlungshilfe werden auch psychische Belastungen durch Arbeiten unter Zeitdruck, lange Arbeitszeiten, Schicht- und Bereitschaftsdienste angesprochen. Diese Belastungen sind aber nicht in Form eines st ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Die gesamte Arbeitszeit des Angestellten, d.h. die Transportfahrt auf der Straße und die Tätigkeit auf dem Acker fällt unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Vorschriften des Fahrpersonalrechtes sind in diesem Fall weniger relevant, da die Lenkzeit auf der Straße nur 2 bis 3 Stunden betragen wird.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 4692
vollständig als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme, und sind vollständig auf die zulässigen Höchstarbeitszeiten anzurechnen. Vergütungsregeln weichen in der Regel davon aber ab und sind meistens tarifvertraglich geregelt.Ihre Frage ist anhand von § 4 ArbZG zu beantworten: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu neun Stunden ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141