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Ist das Ausfüllen von Arbeitszeitnachweisen Arbeitszeit?

KomNet Dialog 13782

Stand: 03.11.2023

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Es geht darum, ob das Ausfüllen der Arbeitszeitnachweise Arbeitszeit ist oder nicht? Der Zeitbedarf ist ungefähr 10 bis 15 Minuten am Tag.

Antwort:

Hinweis:


Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

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Das Führen der Arbeitszeitnachweise ist eine Pflicht des Arbeitgebers, sofern die Arbeitszeit 8 Stunden / Werktag übersteigt (§ 16 Arbeitszeitgesetz -ArbZG-). Insofern wird das Ausfüllen der Arbeitszeitnachweise im Auftrag des Arbeitgebers gemacht und ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.


Nach Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes - BAG wird unter "Arbeit" jede Tätigkeit verstanden, die der Befriedigung eines fremden (des Arbeitgebers) Bedürfnisses dient. Ordnet der Arbeitgeber das Aufzeichnen der Arbeitszeiten an, sind auch nach v.g. Definition die Zeiten, die zum Aufzeichnen benötigt werden, Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. 


Arbeitszeiten nach dem ArbZG sind zu vergüten bzw. dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben. Zur Höhe der Vergütung trifft das Arbeitszeitgesetz keine Aussage, dies ist arbeitsrechtlich zu vereinbaren.