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KomNet-Wissensdatenbank

Wie viele Freistunden müssen bei einer Fluggesellschaft zwischen dem Spätdienst und dem morgendlichen Arbeitsbeginn liegen?

KomNet Dialog 29

Stand: 10.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Ruhezeiten

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Frage:

Ich bin bei einer Fluggesellschaft beschäftigt und habe folgende Frage: Muss man, wenn man den Dienst (Einchecken des Gepäcks) um 23.00 Uhr beendet hat, am nächsten Tag um 6.00 Uhr bzw. um 7.00 Uhr zur Arbeit erscheinen? Wieviel Freistunden müssen dazwischen liegen?

Antwort:

Sofern es sich bei der Beschäftigung nicht um Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen handelt, beträgt nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die tägliche ununterbrochene Ruhezeit (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) 11 Stunden. Diese kann nach § 5 Abs. 2 ArbZG bei Fluggesellschaften (zählen zu den Verkehrsbetrieben) um 1 Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

Desweiteren kann nach § 7 Abs.1 Ziff. 3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung eine Verkürzung der Ruhezeit um bis zu zwei Stunden, also auf mindestens neun Stunden festgelegt sein, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes ausgeglichen wird. Die Einhaltung dieser Vorschrift kann ggf. von den zuständigen Arbeitsschutzbehörden anhand der Arbeitszeitaufzeichnungen überprüft werden.