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Ein Flurförderzeug ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.Auf die "Tipps für mehr Bewegung im Arbeitsalltag" der UK/BG weisen wir hin. ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
Die elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
sind in der Maschinenrichtlinie nicht definiert."Unvollständige Maschinen" sind im Artikel 2g) Rl 2006/42/EG wie folgt definiert:„...unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
der Stillsetzung nicht mit der Prüfung beauftragt werden, so ist diese gemäß der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen - ZÜSV NRW - dazu verpflichtet, die zuständige Behörde über die nicht durchgeführte Prüfung in Kenntnis zu setzen.Prüfungen an Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU, Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
., 2005. Radon in homes and risk of lung cancer: collaborative analysis of individual data from 13 European case-control studies. BMJ 2005; 330:223.[2] Darby et al., 2006. Residential radon and lung cancer – detailed results of a collaborative analysis of individual data on 7 148 persons with lung cancer and 14 208 persons without lung cancer from 13 epidemiologic studies in Europe. Scand. J ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43374
Die Risikobeurteilung für die stationäre Bandschleifmaschine ist vom Hersteller nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 durchzuführen sowie der erforderliche Performance Level nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 zu bestimmen. Die Schutzmaßnahmen sind nach der Rangfolge des Drei-Stufen-Verfahrens umsetzen.Im Rahmen der Risikobeurteilung ist festzulegen, ob ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob ...
Stand: 10.09.2016
Dialog: 27431
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
Nach Maschinenichtlinie (2006/42/EG) Anhang I Abschnitt 1.2.2 - Stellteile Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenbereich aufhält. Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20384
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Entsprechend der Begriffsdefinition "Maschine" in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. in der deutschen Umsetzung durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist eine Maschine:• Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile (...),• von denen eines beweglich ist,• die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und• die mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
" sind darin nicht erwähnt, vermutlich um Verwechslungen vorzubeugen.Bei dem von Ihnen angesprochen Gegenstand handelt es sich im Bereich der Lastaufnahme im Zusammenhang mit Hebezeugen definitionsgemäß um ein "Anschlagteil" in Form eines Hakens, wie es z. B. an Anschlagketten Verwendung findet (vgl. DIN EN 818-4:2008-12). Diese Bauteile unterliegen gem. Artikel 2 Buschstabe d) der Maschinen-Richtline 2006 ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
verweisen wir auf die durch P. Parekh, T. Semkow, M. Torres et al. untersuchten Trinitit-Proben (P. Parekh et al. „radioactivity in Trinitite six decades later“, Journal of Environmental Radioactivity 85 (2006) 103-120).In der Tabelle unter diesem Link werden die von Parekh et al. festgestellten (maximalen) Aktivitäten mit den geltenden absoluten Freigrenzen (StrlSchV Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 2 ...
Stand: 27.01.2020
Dialog: 43025
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937