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KomNet-Wissensdatenbank

Abstände von Not-Aus-Betätigungseinrichtungen

KomNet Dialog 1702

Stand: 31.05.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Wie weit darf eine Not-Aus-Betätigungseinrichtung, insbesondere Not-Aus-Taster bei verketteten Maschinen, von einem Bedienstand entfernt sein? Wie groß darf der Abstand zwischen Not-Aus-Tastern bei verketteten Maschinen maximal sein?

Antwort:

Die Not-Aus-Stellteile müssen schnell und einfach erreichbar sein, so dass ein Abschalten der gefahrbringenden Bewegung oder anderer Gefährdungen jederzeit leicht möglich ist. Somit muss jeder Bedienstand über ein Not-Aus-Stellteil verfügen. Zusätzliche Stellteile sind an weiteren Arbeitsplätzen der Anlage, z.B. an Kontroll-, Beobachtungs- oder Sortierstellen vorzusehen.


DIe Notwendigkeit einer Not-Aus-Einrichtung ergibt sich aus § 8 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

"(6) Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten. (...)"


Weiterhin beschreibt Anhang 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen. Unter Nummer 1.2.4.3 des Anhang 1 werden Angaben zu "Not-Halt-Befehlsgeräten" gemacht.


Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird bezüglich der Anzahl und Lage von Not-Halt-Befehlsgeräten in § 202 u. a. ausgeführt:

"An Maschinen, bei denen die Gefahrenbereiche sich über längere Distanzen erstrecken, beispielsweise an Durchlaufmaschinen wie Förderbändern, können die NOT-HALT-Befehlsgeräte durch Drähte oder Seile betätigt werden.


Da die NOT-HALT-Befehlsgeräte schnell zugänglich sein müssen, müssen Größe und Konfiguration der Maschine, die Zahl der Bediener, die Lage der Gefahrenbereiche und die Lage der Arbeitsplätze und der Wartungsstellen bei der Entscheidung über Anzahl und Anordnung der einzubauenden Geräte berücksichtigt werden. Insbesondere ist gegebenenfalls der Einbau von NOTHALT-Befehlsgeräten in Gefahrenbereichen notwendig, die vom Bediener beim Ingangsetzen der Maschine nicht eingesehen werden können, oder in Maschinenbereichen, in denen möglicherweise Menschen eingeschlossen werden; damit soll erreicht werden, dass jegliche gefährdete Person ein Ingangsetzen verhindern kann, wenn sie den Gefahrenbereich nicht rechtzeitig verlassen kann – siehe § 195: Anmerkungen zu Nummer 1.2.2 Absatz 6."


Definierte Maximalabstände für Not-Aus-Einrichtungen können sich u. U. auch aus Normen ergeben. Da diese uns im Regelfall nicht vorliegen, können wir hierzu keine Aussage treffen.


Grundlage für die Auswahl und die Anordnung (Abstände) der Stellteile kann auch die nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführende tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung sein.