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Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht gearbei ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
einer Fahrerkarte grundsätzlich vorgesehen.Hinweise:Fahrzeuge gemäß § 1 Abs. 2 oder § 18 Abs. 1 der FPersV oder gemäß Art. 3 der VO EG Nr. 561/2006 sind hiervon jeweils ausgenommen!Folgendes ist in dem Zusammenhang zu beachten:Gemäß § 1 Abs. 7 der FPersV müssen bei Fahrzeugen über 2,8 t, in denen ein EG-Kontrollgerät der VO EWG Nr. 3821/85 bereits eingebaut ist, ordnungsgemäß benutzt und betrieben werden.Ist ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Bereich unter +10 bis – 5III Kalter Bereich unter – 5 bis -18IV Sehr kalter Bereich unter – 18 bis -30V Tiefkalter Bereich unter – 30Als Kälte im Sinne des § 11 Abs. 3 Ziffer 3 MuSchG können der kalte, der sehr kalte und der tiefkalte Bereich, also Temperaturen unter – 5 °C angesehen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
. Der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverbot umzusetzen.Einen finanziellen Nachteil haben Sie durch ein Beschäftigungsverbot nicht zu befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt sowohl beim befristeten als auch beim vollständigen Beschäftigungsverbot in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
"Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". In der DGUV Vorschrift 52 lässt sich in § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes nachlesen:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
zgG europaweit, bzw.§ 18 Abs. 1 Nr. 4 b FPersV bei mehr als 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t zgG in einem Umkreis von 50 km (Luftlinie) ab den äußersten Grenzen des Ortes wo der Fragesteller seinen Betriebssitz hat. Wird dieser Freistellungsbereich überschritten muss ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein, und mit einer eigenen Unternehmens- sowie Fahrerkarte betrieben werden.Auf Grund der v.g ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" wird gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
. Und nach Art. 31 Abs. 4 ist die Form, Farbe und Größe eines Gefahrenpiktogramms sowie die Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts entsprechen Anhang I Abschnitt 1.2.1 auszuführen. Konkrete Ausführung zur Kennzeichnung werden auch in den Artikeln 18 bis 33 genannt.Anhang I der GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Ziff. 1.2.1.2. Die Gefahrenpiktogramme müssen die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
. Der soziale Arbeitsschutz dient dazu, besonders schutzbedürftige Personen oder Berufsgruppen besonders zu schützen:Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) enthält besondere Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren.Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Bei den Vorgaben wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Wer noch keine 15 ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden (§ 12 Absatz 3 BetrSichV)Konkretisierungen finden sich u. a. in der DGUV-Vorschrift 68 "Flurförderzeuge":"§ 7 Abs.1:Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2 ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
über die erforderliche Fachkunde verfügt.Soll eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügt, gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Ausnahme nach § 18 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu stellen. Danach kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche (Betriebsärzte und) Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
Ohne Bestellung sind Sie nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb. Wenn die Bestellung nicht erfolgt ist, weil die erforderliche Fachkunde nicht vollständig gegeben ist, kann der Arbeitgeber gemäß § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde stellen. Der Arbeitgeber erfüllt die wichtige Verpflichtung des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
Bei Briefzustellern handelt es sich um Beschäftigte, die unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen (§ 1 Absatz 1 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auf Grund des § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassen worden.Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV. Hiernach sind Waschräume vorzusehen ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
In NRW sind in Verkaufsstätten Sprinkleranlagen erforderlich. Diese Forderungen finden sich aktuell in der Sonderbauverordnung NRW in den §§ 76 und 77 (vormals in § 18 der Verkaufsstättenverordnung). In bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich. Hat die Sprinkleranlage mehr als 5.000 Sprinkler, dann ist sie - genauso wie die anderen Sicherheitseinrichtungen (Notbeleuchtung ...
Stand: 15.09.2015
Dialog: 3923
, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,– Kippbühnen Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,– Fahrzeug-Hebebühnen Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen.".Nach Kapitel 2.10 Nummer 2.1 der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" dürfen nur Personen mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen beschäftigt werden, diedas 18. Lebensjahr vollendet haben ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-8005-3055-4 ) werden daher Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 5561