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Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Aus arbeitsschutzrechtlichen Sicht trägt grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Wem Arbeitgeberpflichten Kraft ihres Aufgabengebietes obliegen, ist ebenfalls unter § 13 ArbSchG definiert:"Verantwortlich .. sind neben dem Arbeitgeber 1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3 ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
und des Erfolgs der geschaffenen Strukturen durch den Arbeitgeber erforderlich." Eine vertragliche Vereinbarung, nur Absetzbehälter bereitzustellen, die entsprechend geprüft wurden, ist mit der Übertragung von Arbeitgeberpflichten entsprechend § 13 Arbeitsschutzgesetz vergleichbar. Das bedeutet, dass auch bei einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten ein Arbeitgeber zumindest stichprobenartig prüfen muss, ob ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
beraten den Arbeitgeber/Betriebsleiter in allen Fragen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes. Sie sind somit bei der Erstellung von Betriebsanweisungen beteiligt und tragen aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz Mitverantwortung bei deren Erstellung.Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- können Arbeitgeberpflichten grundsätzlich an eine entsprechend fachkundige und zuverlässige Person ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
erfolgen.Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden.Die ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Arbeitgeber.Eine zusätzliche Übertragung von Aufgaben an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin ist zwar prinzipiell möglich, sie darf aber nicht in Konflikt mit deren Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz geraten (Beratung, Unterstützung, Weisungsfreiheit bei der Anwendung der Fachkunde). Eine Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf die Fachkräfte ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Bestellung- Zuverlässigkeit- Fachkundeerfüllt sein (vgl. im einzelnen DGUV Regel 100-001) . Die DGUV Regel 100-001 enthält auch ein Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten.Im Regelfall ist die Übertragung auf betriebsinterne Personen die adäquatere Wahl, vor allem mit Blick auf die verbleibenden Instruktions- und Überwachungspflichten des Arbeitgebers, aber auch auf die Frage der angemessenen ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
. § 2 ASiG bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen.Nach § 3 Abs. 4 der ArbMedVV hat der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat.Fazit:Der Arbeitgeber besitzt die Möglichkeit zu einer Delegation seiner Arbeitgeberpflichten nach § 13 ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ha ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen abzu ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und Ziff. 2.12 der DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention .Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 7 ArbSchG und § 7 DGUV Vorschrift "Befähigung für Tätigkeiten" bei der Übertragung von Aufgaben je nach Art ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
Bei einer Beschäftigung von Freigängern sind zwei Situationen zu unterscheiden:1. Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses ( § 39 Strafvollzugsgesetz - StVollzG)2. Zugewiesene Beschäftigung ( § 37 StVollzG)Zu 1. Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses obliegen dem Betrieb die Arbeitgeberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz und somit ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 2497
Sicht hier eine Arbeitgeberpflicht besteht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ArbSchG gibt dem Arbeitgeber nicht vor, wie die Forderung im Unternehmen umgesetzt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollten am Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung interessiert sein. Kommt eine Betriebsvereinbarung nicht zu Stande, entbindet dieses den Arbeitgeber jedoch ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513
zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.In der DGUV Regel 100-001 ist unter Nummer 2.12 folgendes zur Form und Inhalt der Pflichtenübertragung nachzulesen:"Die Pflichtenübertragung bedarf der Schriftform (siehe nachstehendes Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten); dieses ist den vorgesehenen Aufgaben des Verpflichteten so anzupassen, dass die Aufgabenverteilung ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten -OWiG, § 13 Abs. 2 ArbSchG und§ 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Weitere Informationen zur Delegation von Unternehmerpflichten finden Sie in der Broschüre "Verantwortung im Arbeitsschutz (A006)" der BG RCI und in der DGUV Information 211-001 "Übertragung von Unternehmerpflichten".Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (DGUV Vorschriften ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) Die Übertragung erfolgt fast immer durch Kontakt, äußerst selten über Tröpfchen (nur in 10% der Fälle). MRSA lässt sich nicht bei jedem nur erdenklichen Kontakt übertragen, die Übertragung ist bei einmaligem Kontakt unwahrscheinlich. Die Übertragungswahrscheinlichkeit steigt bei häufigem und intensivem Kontakt, oder wenn aufgrund medizinischer ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886