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Ja, es ist ein Krankontrollbuch für den LKW-Ladekran zu führen.In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 42894
Die Praxis hat gezeigt, dass für die Vermeidung von Unfällen an Be- und Entladestellen gerade die Abstimmung zwischen Lagermeister und Fahrern über den Arbeitsablauf entscheidend ist.Aus Arbeitsschutzrecht und Straßenverkehrsrecht lässt sich keine grundsätzlich dem Fahrer des LKW oder dem Fahrer des Gabelstaplers zugewiesene „Oberaufsicht“ ableiten, zumal es sich bei diesen häufig um Arbeitnehmer ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867
Für einen LKW mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird in diesem Fall eine Fahrerkarte benötigt. Bis 7,5 t kann das Fahrzeug für private Zwecke ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ein "95er-Eintrag" im Führerschein ist nicht erforderlich. ...
Stand: 12.04.2019
Dialog: 42659
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
den Informationen der Berufsgenossenschaft zu entnehmen ist, müssen von den LKW-Fahrern Sicherheitsschuhe nicht grundsätzlich getragen werden. Sie können aber im Rahmen ihres Hausrechts eine generelle Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen im Unternehmen einführen. Somit müssten die LKW-Fahrer, sobald sie das Betriebsgelände/den Betriebsbereich betreten, Sicherheitsschuhe tragen.Auf die DGUV Regel 112-191 ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 21366
Ja, die Fahrerkarte ist vom Fahrer zu benutzen und das Kontrollgerät ordnungsgemäß zu bedienen. Ebenso sind die Lenk- und Ruhezeiten hierbei entsprechend der Art. 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Die rechtliche Auslegung hierfür ergibt sich folgendermaßen: Gemäß Art. 2 in Verbindung mit Art. 4 der VO (EG) Nr. 561/2006 fällt ein LKW über 7,5 t zGM zunächst grundsätzlich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
zulässige Gesamtmasse die v.g. Grenzen überschreiten. Es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenen Zustand befindet. Informationen über die Lenk- und Ruhezeiten sind den entsprechenden KomNet-Dialogen sowie den Informationen unter www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/faq_node.html zu entnehmen. Bezüglich der für LKW über 7,5 to zulässige Gesamtmasse geltenden Fahrverbote an Sonn ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
von beiden Seiten durchgeführt werden können. Um Unterschiede in der Breite der LKW ausgleichen, bzw um Unvermögen der LKW - Fahrer zu kompensieren, können die Teile der Bühne (jede Seite eine) verschieblich gestaltet sein. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen. ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
Ein Aushang in deutscher oder englischer Sprache reicht nicht aus. Die Beschäftigten, in diesem Fall der LKW-Fahrer oder die LKW Fahrerin, sind von ihrem Arbeitgeber über die Gefahren und Gefährdungsmöglichkeiten im Betrieb des Auftraggebers zu unterrichten.Allgemein haben der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Reihe von Pflichten:Die Fürsorgepflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 17545
Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem in der Frage genannten Lkw um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 to handelt.Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zGG einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen der VO Nr. 561/2006/EG: (Hinweis: Die VO Nr. 561/2006/EG spricht nicht vom zGG sondern physikalisch korrekt von der Gesamtmasse).Der Lkw ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) durch den Arbeitgeber zu erfüllen.Die Qualifizierungsmaßn ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 14957
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
: der Betrieb dürfte hiernach bis 06:00 Uhr Ware aus den LKW ausladen, wenn der Betrieb dann bis 06:00 Uhr am nächsten Tag ruhen und regelmäßige Tag- und Nachtschichten leisten würde.Die Ausnahmen nach § 10 ArbZG Abs. 1 Nr. 10 gelten nur für den Transport. Ausgeladen werden dürfen nur leicht verderbliche Waren. Treffen diese Ausnahmetatbestände nicht zu, dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "B ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
) sind auch die Qualifizierungsinhalte zu dokumentieren.Liegt bereits ein Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ zum Führen von Fahrzeugkranen oder LKW-Ladekranen vor, kann die Stufe 2a bescheinigt werden. Umgekehrt berechtigt die Zusatzqualifizierung der Stufe 2a nicht zum Führen von Kranen." ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 43763
Bei den von Ihnen genannten Informationen setzen wir voraus, dass das Gas nicht als Treib- oder Brennstoff der zu befüllenden LKW`s eingesetzt wird. Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage handelt es sich grundsätzlich um eine Füllanlage im Sinne Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe c, bb der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, wenn dabei verdichtete, verflüssigte oder unter Druck ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
Arbeitszeitrechtlich sind die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten:Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalverordnung / Verordnung (EG) Nr. 561/2006).Tägliche Lenkzeit:- höchstens 9 Stunden /Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich.Unterbrechung der Lenkzeiten:- Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten, Aufteilung i ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337