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Muss bei einem PKW, auf dem eine Betonpumpe fest montiert ist, ein digitales Kontrollgerät benutzt werden sowie die Lenk- und Ruhezeiten beachtet werden?

KomNet Dialog 18599

Stand: 24.05.2013

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Wir fahren einen Pkw mit dem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und unter 7,5 t. Auf diesem PKW ist eine Betonpumpe fest montiert. Muss bei Fahrten mit diesem PKW der DigiTacho benutzt werden oder kann Out of Scope gefahren werden? Müssen die Lenk- und Ruhezeiten gem. VO 561 beachtet werden?

Antwort:

In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund des Geltungsbereiches nicht unter die Verordnung und müssen das Gerät auf „Out“ stellen, siehe Artikel 2- 1a in der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006. Weitere Informationen zur Auslegung finden Sie unter dem Link BAG. Hier die Nr. 1-1.1.