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Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält entsprechende Ausnahmeregelungen.In § 18 "Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014" heißt es u. a.:"(1) Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18203
Nicht kontrollpflichtige Fahrten sind alle Fahrten, die- nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 3) bzw. der Fahrpersonalverordnung - FPersV (§ 1 Abs. 2) erfasst werden sowie- Fahrten, die unter eine der in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, bzw. der FPersV genannten Ausnahmen fallen (VO Artikel 13 (EG) Nr. 561/2006, § 18 FpersV).Die genannten Vorschriften werden z.B ...
Stand: 09.12.2021
Dialog: 15323
Ausnahme von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinfällig. Somit muss das Kontrollgerät ordnungsgemäß bedient und die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beachtet werden. ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 7658
Die Aussage, dass ein Mitarbeiter die Fahrerkarte immer ins Digitale Kontrollgerät stecken muss, sobald er selber fährt oder auch nur mitfährt, ist nur richtig, wenn man sich nicht auf eine Ausnahme berufen kann. Als Gartenbaubetrieb ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von einer der Ausnahmen nach Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zum Beispiel Buchstabe 1B oder 1C Gebrauch ...
Stand: 16.03.2015
Dialog: 23358
Frage 1: Muss in einem als Werkstattwagen angemeldeter 5 Tonner ein EG-Kontrollgerät verbaut sein? Wie "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85 Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV))" unter Punkt 1.4 Werkstattwagen zu entnehmen ist, sind diese Fahrzeuge bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgenommen ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
weiterzugeben.Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es bei Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nur für "für den Endverbraucher bestimmte Gemische in Form von Fertigerzeugnissen" (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen und Aromastoffen in Lebensmitteln (Artikel 2 Abs.6 REACH)). Diese für den Endverbraucher bestimmten Stoffe und Gemische in Form von Fertigerzeugnissen ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 43848
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Tätigkeit des Schaustellers in Zusammenhang stehende Beförderung handelt. Für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes ist allein der Besitz einer Reisegewerbekarte nicht ausreichend. Unter die Ausnahme fallen Fahrzeuge, die eine spezielle Einrichtung zum Transport von Zirkus- bzw. Schaustellermaterial aufweisen. Ein wesentliches Kennzeichen sind dabei spezielle Aufbauten (Reklame, Sonderbeleuchtung usw ...
Stand: 05.01.2012
Dialog: 15276
in den Anwendungsbereich der Verordnung. Im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten hat der Gesetzgeber folgende Ausnahme vom Anwendungsbereich der Verordnung erlassen: In Art. 3 Buchst. g) der VO (EG) Nr. 561/2006 werden u. a. Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden vom Anwendungsbereich ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
Nein. Bei der Inanspruchnahme einer Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), ist die in Ihrem Beispiel aufgeführte Fahrtunterbrechung nicht erforderlich. In § 18 FPersV wurde in Deutschland von der durch EU-Recht (Artikel 13 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) gegebenen Ausnahme Gebrauch gemacht. Bestimmte Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und in Artikel 6"Der Fahrer ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden. Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden. Da mitunter ...
Stand: 25.07.2011
Dialog: 14167
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
Nein, siehe hierzu die Ausführungen der "Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung" der ECHA. Unter der Nummer 3.3.1.3 "Ausnahmen von der Informationspflicht nach Anhang VIII" ist dort Folgendes nachzulesen:"Die folgenden Gemische sind, auch wenn sie in den Anwendungsbereich der CLP-Verordnung fallen und aufgrund ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43602
Nein, dies ist nicht erforderlich. Wenn eine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten (§ 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) zutrifft, brauchen die Fahrer:innen dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Somit ist auch keine Eingabe des Landessymbols bei Grenzübertritt erforderlich. Ein vorhandener digitaler ...
Stand: 09.06.2022
Dialog: 43672
Grundsätzlich sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von nicht mehr als 7,5 t, die zur nicht gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Ob das von Ihnen verwendete Fahrzeug während der Fahrt leer oder beladen ist, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant (vgl. Art. 4 lit. a VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042