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Muss ich bei der Hausmüllabholung mit LKW über 7,5 t meine Fahrerkarte stecken?

KomNet Dialog 18203

Stand: 25.03.2013

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Ich arbeite in einer Firma, die Hausmüll abholt. Die LKW sind schwerer als 7,5 t. Muss ich die Fahrerkarte stecken, oder bin ich ausgenommen von der Regelung? Was muss ich sonst beacahten?

Antwort:

Nein ! Die Fahrpersonalverordnung - FPersV - enthält entsprechende Ausnahmeregelungen.

In § 18 "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" heißt es u. a.:

(1) Gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgenommen:
1.    ...
       ...
8.    Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und               Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und                                    Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern        oder -geräten eingesetzt werden,
9.    ...