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KomNet-Wissensdatenbank

Welche fahrpersonalrechtlichen Regelungen sind auf Sonderfahrten von Linienbussen anzuwenden?

KomNet Dialog 14167

Stand: 25.07.2011

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Als Fahrer von Linienbussen (unter 3 km) fahre ich nach Fahrpersonalverordnung. Wie verhält es sich bei einer anschließender Sonderfahrt, bezüglich EG-Verordnung 561 - Lenk und Ruhezeiten? Darf ich einen Teil der Schicht nach Fahrpersonalverordnung und den anderen Teil nach EG-Verordnung fahren ?

Antwort:

Ja, das dürfen Sie. Bei wechselndem Einsatz der Fahrer zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr ist jeweils wechselweise die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung anzuwenden.

Nur bezüglich der Wochenruhezeit ist jedoch ausschließlich die VO (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden, die Ausnahme nach § 1 Abs. 4 der FPersV kann NICHT in Anspruch genommen werden.

Da mitunter weitere Aspekte bei wechselseitigen Fahrten im Linienverkehr und Fernverkehr zu beachten sind empfehlen wir Ihnen sich mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde in Verbindung zu setzen und die Fragen zu klären. Die für NRW zuständigen Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen finden Sie unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Service/ansprechpartner_beratung/bezirksregierungen/index.php

Arbeitsschutzvorschriften sowie weitere Rechtsvorschriften können Sie unter www.arbeitsschutz.nrw.de/Service/rechtsvorschriften/index.php (--> Rechtsvorschriften Arbeitsschutz) oder www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16032 aufrufen.

Stand: Juli 2011