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Bei Überprüfungen von Konformitätserklärungen durch die Marktaufsichtsbehörden wird, hinsichtlich der Normen, auf das „Gültigkeitsdatum“ der jeweiligen Norm geachtet/Bezug genommen (Das Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung und die aktuelle Gültigkeit beim Bereitstellen auf dem Markt ist entscheidend).Richtig und wichtig ist, wie bereits von Ihnen erwähnt, die Fundstelle der harmonisiert ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 19008
Hierzu ist in § 41 Auswechselbare Ausrüstung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" folgendes nachzulesen:"Auswechselbare Ausrüstungen sind nicht mit Ersatzteilen zu verwechseln, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und der Maschine auch keine neue Funktion verleihen, sondern lediglich als Ersatz für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen sind.Auswech ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten Aspekte ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung si ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u. ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
Bei Wand- und Säulenschwenkkranen ist die statische Grundlage anders. Hier bezieht sich die Angabe der Last bzw. Tragfähigkeit auf die maximale Belastung an der Auslegerspitze. Diese Lastträger sind fest mit dem Gebäude verbunden und haben somit eine andere Standfestigkeit.Nach § 5 DGUV Vorschrift 52 "Krane" müssen an jedem Kran dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 11409
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen").Wird die ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob und wel ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Elektrische Betriebsmittel sind gemäß der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU mit einem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Erzeugnis zutreffenden europäischen Richtlinien (z.B. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinenrichtlinie usw.) entspricht und eine ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43015
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenomm ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen aus ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Aus unserer Sicht ist hier das LFBG und die 2. ProdSV zu betrachten. Entsprechend § 2 Nummer 3 der 2. ProdSV gilt: " Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit."Dementsprechend ist bezogen auf die konkrete Frage auszusagen, dass von Gew ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 42303
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker oder ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
Eine innerbetriebliche Umsetzung/Abgabe (innerhalb der gleichen Firma) ist keine Bereitstellung auf dem Markt und keine Inbetriebnahme (im Sinne der Produktsicherheit). Damit kommt das Produktsicherheitsrecht nicht zur Anwendung. Wird das Produkt jedoch von einer Firma an eine andere Firma abgegeben, z. B. von einer „Firma A GmbH“ an eine „Tochterfirma B GmbH“, dann ist dies eine Bereitstellung au ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
Gemäß Art. 2 b) der Maschinenrichtlinie ist eine auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die durch den Bediener einer Maschine selbst anzubringen ist und die die Funktion einer Maschine "ändert" oder "erweitert", wie z. B. ein Halter für einen Handbohrmaschine, wodurch beim Zusammenbau eine Standbohrmaschine entsteht.Nicht als auswechselbare Ausrüstungen werden Werkzeuge erfasst. Werkzeuge sin ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Gemäß Anhang 1, Ziff. 3.3.2 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG darf eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer die Fahrbewegung nur ausführen können, wenn sich der Fahrer am Bedienungsstand befindet. Zudem können auch Rückhalteeinrichtungen gemäß Anhang I, Ziff. 3.2.2 RL 2006/42/EG erforderlich sein.Wie der Hersteller diese und ggf. weitere Forderungen im Einzelnen erfüllt, hat er im ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 14908
Das von Ihnen beschriebene Härtemessgerät für Zucker ist eine Maschine i.S. Maschinenrichtlinie. Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" i. V. mit Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" der MRL bezeichnet der Ausdruck "Maschine" u. A.:eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbunden ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479