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Dürfen Leitungsroller/Kabeltrommeln aus Metall noch eingesetzt werden?

KomNet Dialog 42377

Stand: 26.07.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Dürfen Leitungsroller/Kabeltrommeln aus Metall noch eingesetzt werden?

Antwort:

Uns ist kein grundsätzliches Verbot für metallene Leitungsroller bekannt.


Für den Einsatz auf Bau- und Montagestellen beschreibt die DGUV-Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter Nr. 6.2 Anforderungen an Leitungsroller. Unter anderem steht dort:


"Leitungsroller sind geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen“ erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach VDE 0620-300 oder VDE 0623-100 gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:

• Ausführung in Schutzklasse II, d. h. schutzisoliertes Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung, gekennzeichnet mit (.)

• Ausrüstung mit einer Leitung gemäß Abschnitt 6.1

• Ausführung des Tragegriffs, des Kurbelgriffs und des Wickelkörpers aus Isolierstoff oder vollständige Umhüllung dieser Teile mit Isolierstoff, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung an berührbaren Konstruktionsteilen anstehen kann

• Ausrüstung mit Schutzkontakt-Steckdosen für erschwerte Bedingungen, gekennzeichnet mit (.)

• mindestens Schutzart IP 44

• Eignung für Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von –25 °C bis +40 °C.

Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage (aufrecht auf Tragegestell stehend) zu betreiben."


(Hinweis: der Grundsatz GS-ET-35 wird z.B. von der BG ETEM angeboten).


Wenn die Leitungsroller die in der DGUV-Information genannten Anforderungen erfüllen, dürfen sie auch weiterhin eingesetzt werden.