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Grundsätzlich unterzeichnen selbstständig tätige Fahrer sowohl als Vertreter des Unternehmens wie auch als Fahrer; so sieht es die Leitlinie Nr. 5 Sozialvorschriften im Straßenverkehr (pdf) vor. Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben den Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" veröffentli ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Pers ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Ja, die Einschätzung ist richtig. Der Zeitpunkt des Downloads der Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers und der Daten von der Fahrerkarte ist in § 2 Abs. 5 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Der Unternehmer hat demnach die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers gespeicherten Daten spätestens 90 Tage nach Beginn der Aufzeichnung zu kopieren. Für diesen Vorgang wurde mit der ...
Stand: 05.07.2017
Dialog: 29678
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen, sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforder ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be- und Entladetätigke ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
Bezug: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 2.1, 2; 5.1, 2; 21a.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87.1.2 Vorbemerkung: Der Begriff Dienstzeitunterbrechung in obiger Frage entbehrt, ausgenommen eventueller tarifvertraglicher Regelungen, jeglicher Rechtsgrundlage. Der Arbeitstag eines Arbeitnehmers gemäß § 2 ArbZG (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihre ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung dienen ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine geso ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 hierz ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
Unter https://www.bag.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/fragenantwortenfaq_node.html ist erläutert, dass die Bescheinigungvom Unternehmer, der nicht zugleich Fahrer ist, oder einer von ihm beauftragten Person (diese darf nicht der Fahrer sein) undvom Fahrerzu unterzeichnen ist.Auf dem Formblatt werden also zwei Unterschriften gefordert,1. für das Unternehmen2. des FahrersDas bedeutet, das derj ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße des ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
In dem "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" https://www.bag.bund.de werden Erläuterungen und Begriffsdefinitionen zum Fahrpersonalrecht gegegeben.In dem Leitfaden wird u.a. ausgeführt, dass die VO (EG) Nr. 561/2006 Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr betrifft, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulä ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 11820
Aus dem § 4 Absatz 3 Fahrpersonalgesetz - FPersG - und dem § 2 Absatz 5 Fahrpersonalverordnung - FPersV - ergeben sich u. a. die Befugnisse der Behörden und die Speicherungs- und Aufbewahrungspflichten in Bezug auf die digitalen Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und den Fahrerkarten für den Unternehmer. Demnach hat der Unternehmer alle sowohl von den digitalen Kontrollgeräten als au ...
Stand: 01.04.2015
Dialog: 23504
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ein ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Der Unternehmer ist gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon auszuhändigen. ...
Stand: 03.12.2014
Dialog: 22597
Für den Fall, dass Sie einen reinen Handelsbetrieb unterhalten, würde beim alleinigen Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs keinerlei Nachweis erforderlich sein. In Kombination mit dem Anhänger von 2,7 t ergibt sich eine Gesamteinheit von = 5,1 t zgG. Dann muss im Zugfahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut und benutzt werden. Da die Straßen innerhalb eines Gewerbegebietes dem öffentlichen Verkehr zugeordnet ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes ( Fahrpersonalverordnung-FPersV) gilt für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen beträgt usw. Der Begriff Fahrer ist in Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 definiert. "Fahrer ist jede Person, die das Fahrzeug, se ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
Nach dem Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr", der zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt wurde, gilt folgendes:Unterrichts- oder Prüfungsfahrten: Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahmeregelung ist es erforderlich, dass die Fahrt ausschließlich Unterrichts- od ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21898
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht und ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578