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Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Vorbemerkung: Der Begriff "Lenkzeitunterbrechung" in der Fragestellung wird in der Antwort mit dem Begriff "Fahrtunterbrechung" gleich gesetzt. Antwort: Ausschließlich unter dem zeitlichen Aspekt betrachtet, ja. Erläuterung: Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [Begriffsbestimmungen]; § 1 Absatz 1 FPersV "Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr" Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21204
Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge, die mit einem Kontrollgerä ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909
Gemäß Artikel 8 Abs. 6a der VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen Fahrer die 12-Tage-Regelung bei Busreisen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen: Für innerdeutsche Busreisen gilt die Regelung nicht. Die Busreise muss einen Aufenthalt von mindestens 24 Stunden in einem anderen Mitgliedstaat oder unter diese Verordnung fallenden Drittstaat beinhalten. Dabei muss es sich um eine einzige Reise han ...
Stand: 11.03.2014
Dialog: 20606
Die Lenkzeit kann bei "außergewöhnlichen Umständen" überschritten werden. Die getroffene Aussage ist streng auszulegen. Im "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" heißt es dazu in Kapitel 3.12: "3.12 Außergewöhnliche Umstände (Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006) Ist es dem Fahrer auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich rechtzeitig einen geeigneten Halteplat ...
Stand: 17.02.2014
Dialog: 20407
Für deutsche Rechtsvorschriften gilt grundsätzlich das Territorialprinzip, dass heißt, sie gelten nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dieses gilt u. a. auch für das Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG, das Arbeitszeitgesetz - ArbZG, Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - etc. Einige Rechtsvorschriften, wie z. B. das ArbSchG, das ArbZG, die GefS ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20311
Gemäß Artikel 4 Buchstabe h VO (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die "wöchentliche Ruhezeit" den wöchentlichen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine "regelmäßige wöchentliche Ruhezeit" und eine "reduzierte wöchentliche Ruhezeit" umfasst (siehe hierzu auch Artikel 8 Absatz 6 VO (EG) Nr. 561/2006). Ruhezeit setzt voraus, dass der Fahrer über seine Zeit frei verfügen ...
Stand: 16.12.2013
Dialog: 9870
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse gelten die in der Frage genannten Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 3a der Fahrpersonalverordnung/FPersV. Sollten die Fahrzeuge auch mit Anhänger betrieben werden und die zulässige Gesamtmasse größer als 3,5 t, aber kleiner als 7,5 t sein, kann die Ausnahme des § 18 Nr. 4b der Fahrpersonalverordnung zum tragen kommen. Die Fahrzeuge können in einem Umk ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors; und in Artikel 65) Der Fahre ...
Stand: 11.07.2013
Dialog: 18951
Laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 2 muss bei Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein und benutzt werden. In der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 13 sind Ausnahmen aufgeführt, die jeder Mitgliedsstaat der EU selbst umsetzen kann. Die Ausnahmen wurden durch die Fahrperso ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund des Gelt ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
Voraussetzung für die Nutzung nur einer Tachoscheibe für den Einsatz auf 2 Fahrzeugen ist, dass dieses Schaublatt für die eingebauten EG-Kontrollgeräte beider Fahrzeuge geeignet sein muss.Der Fahrer sollte im vorliegenden Fall bei Beginn seiner Tätigkeit die Vorderseite des Schaublattes korrekt soweit erforderlich ausfüllen und erst bei Arbeitsende den Kilometerstand dieses Fahrzeuges eintragen. A ...
Stand: 20.05.2013
Dialog: 18552
Die Regelung für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit sieht vor, dass spätestens nach sechs 24-Stunden-Perioden (144 Stunden) nach Ende der letzten Wochenruhezeit eine weitere Wochenruhezeit erfolgen muss. Auf Ihren beschriebenen Fall bezogen heist das, dass Sie um 17:00 Uhr am Sonntag mit einer Lenkzeit beginnen, also die sechs 24-Stunden-Periode beginnt und nach Ablauf der sechs 24-Stunden-Peri ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18457
Ja. Dieses wird im FAQ „Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschriften?“ des Bundesamtes für Güterverkehr klargestellt.Hierin heißt es:Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtge ...
Stand: 15.04.2013
Dialog: 6514
Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe d der VO EG Nr. 561/2006 bezieht sich auf Fahrzeuge, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden. Der von Ihnen beschriebene Fall stellt ein unvorhersehbares Ereignis dar. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses (Schutz der allgemeinen Sicherheit und Ordnung), kann hier im weiteren Sinne von einem Notfall ausgegangen werden. Die Ausnahme ...
Stand: 29.03.2013
Dialog: 18223
Nein ! Die Fahrpersonalverordnung - FPersV - enthält entsprechende Ausnahmeregelungen. In § 18 "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" heißt es u. a.: (1) Gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 werden im Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der Artike ...
Stand: 25.03.2013
Dialog: 18203
Der Werkstattinhaber (Inhaber der Ermächtigung gemäß § 57b StVZO) muss eine Ausstellung der Werkstattkarten für die bei ihm beschäftigte verantwortlichen Fachkraft beantragen. Die Berechtigung (Ermächtigung gem. § 57b StVZO) soll automatisch auch für das digitale Kontrollgerät gelten, sofern entsprechend geeignetes, für das digitale Kontrollgerät geschultes Personal und die erforderlichen Einricht ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 3187
Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 2.800 kg, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, ist das Kontrollgerät zu betreiben. (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und § 2 der Fahrpersonalverordnung) .Die Lenk- und Ruhezeiten sind im § 1 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) 561/2006, insbesondere im Artikel 4, ...
Stand: 10.01.2013
Dialog: 4667
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach nicht, ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85. Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen. Hausmüllabfuhr Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrec ...
Stand: 04.10.2012
Dialog: 17117