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Wenn eine Werkstatt bereits für analoge Kontrollgeräte berechtigt ist, gilt dies auch für digitale Kontrollgeräte?

KomNet Dialog 3187

Stand: 15.02.2013

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Werkstattkarten, Werkstattfragen

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Frage:

Wenn eine Werkstatt bereits für analoge Kontrollgeräte berechtigt ist, gilt dies auch für digitale Kontrollgeräte?

Antwort:

Der Werkstattinhaber (Inhaber der Ermächtigung gemäß § 57b StVZO) muss eine Ausstellung der Werkstattkarten für die bei ihm beschäftigte verantwortlichen Fachkraft beantragen. Die Berechtigung (Ermächtigung gem. § 57b StVZO) soll automatisch auch für das digitale Kontrollgerät gelten, sofern entsprechend geeignetes, für das digitale Kontrollgerät geschultes Personal und die erforderlichen Einrichtungen zur Prüfung des digitalen Kontrollgerätes vorhanden sind. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im Zuge der Beantragung der Werkstattkarten bei der Behörde  zu erbringen.

Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW.