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KomNet-Wissensdatenbank

Ist für Betriebsfahrten für Fahrzeuge einer Autovermietung eine Fahrerkarte erforderlich?

KomNet Dialog 6514

Stand: 15.04.2013

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten

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Frage:

Ist für Betriebsfahrten für Fahrzeuge einer Autovermietung eine Fahrerkarte erforderlich? Ja oder Nein? Wir fahren auch zu Überführungszwecken LKWs über 50 km weit. Es geht aus allen Artikeln nicht eindeutig hervor.

Antwort:

Ja. Dieses wird im FAQ „Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschriften?“ des Bundesamtes für Güterverkehr klargestellt.

Hierin heißt es:

Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigen.

Ferner gelten die Vorschriften für Unternehmer und Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer zu befördern. Es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenen Zustand befindet bzw. mit Fahrgästen besetzt ist.