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Muss ein Fahrtenschreiber in einem Pferdetransporter (7,49 t) benützt werden, wenn dieser nur zu Sportzwecken eingesetzt wird?

KomNet Dialog 20909

Stand: 15.04.2014

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Muss ein Fahrtenschreiber in einem Pferdetransporter (7,49 t) benützt werden, wenn dieser nur zu Sportzwecken eingesetzt wird? Wie verhält es sich mit der Fahrtschreiberprüfung (§ 57 b STVO) in diesem Fahrzeug, falls das Kontrollgerät nicht verwendet werden muss?

Antwort:

Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.


Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung bis

einschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichen

Bestimmungen.


§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge, die mit einem Kontrollgerät nach dieser Verordnung oder der VO (EWG)

3821/85 bzw. (neu VO (EU) 165/2014) ausgerüstet sein müssen.


Wir bitten um Verständnis, dass KomNet zu verkehrsrechtlichen Fragen keine abschließende Antwort geben kann. Wir regen an, den Sachverhalt im direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde zu klären.