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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen digitale oder analoge Fahrtenschreiber in Kleintransportern (zul. GesGew. 3,5 t) benutzt werden?

KomNet Dialog 4667

Stand: 10.01.2013

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Meine Kollegen und ich nutzen zur Ausübung unserer Tätigkeit einen Kleintransporter (mit Spezialaufbau) mit einen zul. Gesamtgewicht von 3,5 t. Das Fahrzeug ist ca. 2 Jahre alt und hat ein herkömmliches `EG-Kontrollgerät` (Fahrtenschreiber). Meine Kollegen haben ein digitalen Fahrtenschreiber eingebaut. Nun zu meinen Fragen: Muss der Fahrtenschreiber (ob digital oder analog) benutzt werden? Gibt es Beschränkungen bei a) Lenk- und Ruhezeiten b) Höchstgeschwindigkeit? Wo im Internet finde ich die aktuellen Vorschriften und Gesetze zum nachlesen und/oder ausdrucken?

Antwort:

Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 2.800 kg, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, ist das Kontrollgerät zu betreiben. (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und § 2 der Fahrpersonalverordnung) .

Die Lenk- und Ruhezeiten sind im § 1 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) 561/2006, insbesondere im Artikel 4, geregelt.  Die Tageslenkzeit darf demnach 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden. Bei einer Lenkzeit von 4 1/2 Stunden ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen. Der Fahrer darf während der Unterbrechung keine anderen Tätigkeiten ausführen. Der Fahrer hat innerhalb jedes Zeitraums von 24 Stunden eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden einzulegen, die höchstens dreimal pro Woche auf nicht weniger als 9 zusammenhängende Stunden verkürzt werden darf, sofern bis zum Ende der folgenden Woche eine entsprechende Ruhezeit zum Ausgleich gewährt wird.

Die Frage der Höchstgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung richtet sich nach § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO.

Informationen zum Fahrpersonal- bzw. Straßenverkehrsrecht bieten folgende Internetadressen:

https://www.bag.bund.de

https://www.mags.nrw/arbeitsschutz