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Die Ursache der Gicht ist eine Hyperurikämie. Sie ist entweder primär (familiär bedingt) oder kann auch als Folge anderer Erkrankungen oder Therapien mit bestimmten Medikamenten sein (sekundäre Hyperurikämie). Das sind solche Erkrankungen, die zu einer vermehrten Bildung von Harnsäure führen, wie z. B. Leukämien oder Tumorleiden.Die häufig schon vorbestehende sekundäre Hyperurikämie durch den erhö ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 5510
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet". Nac ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben, wird er ei ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
Grunsätzlich entsteht elektrostatische Aufladung überall dort, wo zwei Objekte (hierzu zählt auch der Mensch) bzw. zwei isolierende Stoffe miteinander Kontakt haben.Überall wo synthetisches Material verarbeitet wurde (z. B. bei Bodenbelägen, Möbeloberflächen sowie Bekleidung), entsteht diese Aufladung. Durch Reibung (z. B. Gehen auf Teppichboden, durch Rollen der Kunststoffrollen des Bürostuhls üb ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines teilweisen Beschäftigung ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 22771
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen hab ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass in der zweiten Jahreshälfte während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Sofern keine anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist dies in der zweiten Jahreshä ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht m ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren." In der vom Bundesfamilienm ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
Ja, der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Auch während der Mutterschutzfristen entstehen somit Urlaubsansprüche.Wurde der Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Gesetz ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 1441
Während der Elternzeit gelten bezüglich der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung die Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das BEEG sieht nicht vor, dass einer werdenden Mutter, die eine Teilzeitbeschäftigung wegen Stillens des Kindes während der Elternzeit nicht ausüben kann, Zahlungsansprüche wie bei einem Beschäftigungsverbot zustehen. Weitere Informationen hierzu ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 6243
Die Benachrichtigung gem. § 27 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die erforderlichen Angaben finden Sie im § 27 Abs.3 MuSchG. Die Aufsichtsbehörden stellen aber auch entsprechende Formblätter zur Verfügung, z.B. unter https://www.mags.nrw/mutterschutz-publikationen oder http://www.hamburg.de/formulare/ .Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg ist nur für die Überwachung der ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 5402
Zunächst ist festzustellen, dass der Umgang mit Urin nicht unter ein generelles Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) fällt. Im Merkblatt "Werdende Mütter im Krankenhaus" der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg finden sich bezgl. des Umgangs mit Urin folgende Ausführungen:"Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, di ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 5357
Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG). Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse bezahlt.Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, während des bestehende ...
Stand: 13.06.2018
Dialog: 5309
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit ein ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB). Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche Krit ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Der Arbeitgeber kann ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz nicht eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin übertragen.Begründung:Der von Ihnen zitierten § 9 Abs.5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) lautet:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Unterab ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Rechtlich ist Ihre Situation wie folgt zu bewerten:1. Da Sie sich bis zum 31.12. in Elternzeit befinden, haben Sie auch bis zu diesem Termin Kündigungsschutz gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG, d.h., der Arbeitgeber darf Ihnen während der Elternzeit keine Kündigung, auch keine Änderungskündigung, aussprechen.2. Auf Grund der Schwangerschaft besteht zudem Kündigungsschutz gemä ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 17434