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Besteht für die Stillzeit Anspruch auf Gehaltsfortzahlung wie bei dem Beschäftigungsverbot?
KomNet Dialog 6243
Stand: 27.06.2018
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Entgeltzahlung
Frage:
Ich arbeite als angestellte Tierärztin in einer Pferdepraxis. Während meiner Schwangerschaft wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (Gefahren im Umgang mit Pferden, Blut, ect.). Nach der Geburt meines Kindes im Dezember wollte ich im Rahmen der beantragten Elternzeit (drei Jahre) eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Dies konnte ich bis Mai aufgrund der Stillzeit nicht umsetzen. Im Juni habe ich dann bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit angefangen. Besteht für die Stillzeit Anspruch auf Gehaltsfortzahlung wie bei dem Beschäftigungsverbot?
Antwort:
Während der Elternzeit gelten bezüglich der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung die Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das BEEG sieht nicht vor, dass einer werdenden Mutter, die eine Teilzeitbeschäftigung wegen Stillens des Kindes während der Elternzeit nicht ausüben kann, Zahlungsansprüche wie bei einem Beschäftigungsverbot zustehen.
Weitere Informationen hierzu bietet die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichte Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit".